Der ehemalige Dienstchef für das Unterrichtswesen im Wallis, Jean-Marie Cleusix, hat sich gegenüber Mitarbeitenden unangemessen und problematisch verhalten. Bei erneuten Verhaltensproblemen auf seinem neuen Posten als Mittelschullehrer wird Cleusix fristlos entlassen.
Cleusix war Ende Juli als Leiter der kantonalen Dienststelle für das Unterrichtswesen zurückgetreten – offiziell wegen gesundheitlicher Probleme. Der zuständige Staatsrat Oskar Freysinger setzte seinen ehemaligen Chefbeamten daraufhin als Lehrer an den Mittelschulen in Saint-Maurice und Brig ein. Gegen diese Anstellung hatten verschiedene Politiker, aber auch Schüler protestiert.
Die Walliser Regierung hatte infolge der Demission von Cleusix eine interdepartementale Arbeitsgruppe beauftragt, die Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Verhalten von Cleusix und eventuelle Unstimmigkeiten innerhalb der Dienststelle für das Unterrichtswesen zu untersuchen. Der Staatsrat erwartete von der Arbeitsgruppe zudem Vorschläge über allenfalls zu treffende Massnahmen.
Die Arbeitsgruppe stellte laut einer Mitteilung der Staatskanzlei vom Donnerstag Unstimmigkeiten in der Dienststelle für Unterrichtswesen fest, die direkt im Zusammenhang mit dem Verhalten von Jean-Marie Cleusix stehen. Sie diagnostizierte «verschiedene Mängel, die seine Persönlichkeit und seinen Führungsstil betreffen».
Konflikte und Manipulationen
Im Einzelnen genannt werden zwischenmenschliche Probleme, Konflikte, Manipulationen, unangemessenes Verhalten gegenüber Mitarbeitenden und Einschüchterungen. Weiter wurde eine übertriebene Unterstützung einer Mitarbeiterin durch den Dienstchef festgestellt. Gemäss Informationen, die der Arbeitsgruppe vorliegen, könnte Cleusix zudem zu privaten Zwecken nachts das Büro dieser Mitarbeiterin durchsucht haben.
Das Verhalten und die Arbeitsleistungen des Dienstchefs hätten sich seit dem Frühling 2016 verschlechtert. Vorwürfe wegen Ghostwriting und unerlaubter Gesprächsaufnahmen innerhalb der Pädagogischen Hochschule, die gegen Cleusix erhoben wurden, wurden ebenfalls untersucht. Diese konnten jedoch nicht erhärtet werden.
Seine Probleme auf der zwischenmenschlichen Ebene hätten zu Unstimmigkeiten geführt, die unter anderem die Personalführung und den Informationsfluss innerhalb der Dienststelle beeinträchtigt und ein schweres und schadhaftes Defizit in der Zusammenarbeit mit sämtlichen Partnern hinterlassen hätten. Mit Ausnahme dieser Unstimmigkeiten, die mit dem Abgang des Dienstchefs eine Lösung gefunden hätten, funktioniere die Dienststelle gut.
«Angemessene Sanktion»
Der Transfer von Cleusix von seinem Posten als Dienstchef zu einer untergeordneten Funktion als Mittelschullehrer wird von der Arbeitsgruppe als eine «angemessene Sanktion» bezeichnet. Die Rekrutierung eines neuen Dienstchefs müsse nun unverzüglich erfolgen. Die Wahl müsse auf eine Person fallen, die die nötigen Qualifikationen für den Posten mit sich bringe, insbesondere was menschliche Qualitäten, Leadership, Führung und Bereitschaft zur Zusammenarbeit betreffe.
Die Walliser Regierung hat den Bericht zur Kenntnis genommen und folgt deren Schlussfolgerungen und Empfehlungen. Auch sie schätzt die Versetzung «als eine ausreichende Strafe» ein. Die Stelle als Mittelschullehrer sei eine untergeordnete Funktion mit tieferer Lohnklasse, in der Cluesix keine Führungsfunktion mehr habe und die er bereits während 27 Jahren ausübte.
Kein Pardon mehr
Im Falle von erneuten Verhaltensproblemen in seiner neuen Funktion werde Cleusix «fristlos entlassen», hält der Regierungsrat unmissverständlich fest. Der Mittelschulinspektor werde in diesem Sinne in Zusammenarbeit mit den direkten Vorgesetzten von Cleusix zuhanden des Vorstehers des Departementes für Bildung und Sicherheit jährlich einen Bericht über sein Verhalten erstellen.
Cleusix war in den vergangenen Jahren auch in eine Steueraffäre verwickelt gewesen. Der Streit um seine unbezahlten Steuern weitete sich im Kanton Wallis zur Staatsaffäre aus. Im vergangenen Herbst erstattete Cleusix freiwillig 62’621 Franken an den Staat zurück. 2015 hatte ihm der Regierungsrat bereits eine schriftliche Rüge wegen Verletzung der Loyalitäts- und Treuepflicht erteilt.