Der US-Getränkekonzern Coca-Cola kann die Konturen seiner Flaschen in Europa nicht als eingetragene Marke schützen lassen.
Das Gericht der Europäischen Union wies am Mittwoch eine Klage des Unternehmens mit der Begründung ab, dass die Flasche keine Merkmale aufweise, die sie von anderen Produkten am Markt unterscheide. Damit bestätigten die Luxemburger Richter eine Entscheidung des europäischen Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (HABM).
Coca-Cola wollte lediglich die Konturen seiner neuen Flaschen schützen lassen, die im Gegensatz zu den früheren Limonade-Flaschen aber nicht mehr die typische Riffelung aufweisen. Das Unternehmen kann innerhalb von zwei Monaten noch beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in die Berufung gehen.
Wegen den Flaschen war Coca Cola schon in anderen Ländern vor Gericht. In Australien hat das Unternehmen eine Klage gegen Konkurrent Pepsi verloren, wonach die Flasche zu ähnlich sei. Die Richter am Bundesgericht in Sydney sahen das im Dezember 2014 anders. Markenname und Logos seien hinreichend bekannt und eine Verwechselung eher unwahrscheinlich.
Die Flaschenform ist gemäss Coca Cola noch nahezu unverändert wie 1915, als Alexander Samuelson das Patent für das Getränk anmeldete. Gemäss dem Unternehmen ist die Flasche daher auch ein Symbol der Innovation.