Vorwürfe der Westschweizer Wochenzeitung „L’Hebdo“, wonach der Internetvergleichsdienst comparis.ch versucht haben soll, eine Website des Bundesamts für Gesundheit (BAG) zu knacken, treffen offenbar teilweise zu. Ein Mitarbeiter habe eingeräumt versucht zu haben, die Sicherheitsvorkehrungen der BAG-Website „zu prüfen“.
Dies teilte comparis.ch am Donnerstagabend mit. Ein Mitarbeiter habe am Nachmittag zugegeben, für die Vorwürfe verantwortlich zu sein, die gegen das Unternehmen im Raum stehen. comparis.ch habe dem Mitarbeiter gekündigt und ihn mit sofortiger Wirkung freigestellt.
„Der Mitarbeiter unternahm dies aus rein persönlichem Interesse, allerdings während der Arbeitszeit und an seinem Arbeitsplatz“, heisst es im comparis-Communiqué. Dabei habe er eigenmächtig gehandelt „und zu keinem Zeitpunkt in geschäftlichem Auftrag“. Sein Vorgehen stelle einen Verstoss gegen interne Richtlinien dar.
Nicht in Prämien-Abfrage involviert
Der Mitarbeiter sei jedoch „in keiner Weise in die Abfrage der Krankenkassenprämien involviert“, schreibt comparis.ch. Laut „L’Hebdo“ soll comparis.ch versucht haben, für seine Krankenkassenprämienvergleiche eine BAG-Webseite zu hacken. Diesen Vorwurf erhebt die Wochenzeitung in einem Artikel vom Donnerstag, obwohl die Publikation richterlich untersagt worden war.
Der Artikel hätte eigentlich gar nicht erscheinen dürfen. Denn das Kantonsgericht Waadt gab am Mittwoch einem Gesuch der Firma comparis.ch für eine superprovisorische Verfügung statt. „L’Hebdo“ erschien am Donnerstag aber trotzdem. „Wir konnten die Publikation nicht mehr verhindern“, sagte Daniel Pillard, Direktor für die Romandie beim Medienunternehmen Ringier, auf Anfrage.
„L’Hebdo“ sei bereits in der Nacht auf Mittwoch gedruckt worden, die Weisung sei aber erst am Mittwochmittag kurz nach 12.00 Uhr eingetroffen, so Pillard. Fairnesshalber sei der Artikel dann aber auf der Internetseite der Zeitschrift gelöscht worden.
Nachdem comparis.ch in einer Stellungnahme sämtliche Vorwürfe von „Piraterie und anrüchigem Verhalten im Internet“ zunächst von sich gewiesen hatte, musste die Firma am Abend zumindest teilweise zurückkrebsen. Sie hielt am Abend indes fest, dass das Unternehmen „in keiner Weise versucht hat, auf unerlaubte Weise die Krankenkassenprämien zu beziehen“.
„Gängige und legale Methode“
Comparis habe die öffentlich zugänglichen Daten des BAG mit einer gängigen und laut Bundesgericht legalen Methode, dem so genannten Crawling, verwendet. Diese Technik finde in jeder Suchmaschine Verwendung. Und auch das BAG werfe comparis.ch kein strafbares Handeln vor.