„Costa“-Reederei handelt nach Havarie Pauschalentschädigung aus

Zwei Wochen nach der Havarie der „Costa Concordia“ hat die Reederei mit zwölf italienischen Konsumentenverbänden eine Gesamtentschädigung von 14’000 Euro pro Passagier ausgehandelt. Die Hinterbliebenen der Opfer und die Verletzten werden gesondert entschädigt.

Die Reederei der "Costa Concordia" entschädigt die Passagiere (Archiv) (Bild: sda)

Zwei Wochen nach der Havarie der „Costa Concordia“ hat die Reederei mit zwölf italienischen Konsumentenverbänden eine Gesamtentschädigung von 14’000 Euro pro Passagier ausgehandelt. Die Hinterbliebenen der Opfer und die Verletzten werden gesondert entschädigt.

Die Reederei Costa Crociere einigte sich am Freitag mit dem Reiseindustrieverband Astoi Confindustria darauf, dass jeder Passagier 11’000 Schadenersatz plus 3000 Euro für die Reisekosten erhalten soll. Die Entschädigung soll demnach auch für Kinder bezahlt werden, die kostenlos an Bord gewesen seien.

Diese Summe für verlorene Wertgegenstände, Gepäck, seelische Beeinträchtigung durch die Havarie und den für die Kreuzfahrt bezahlten Preis liege „über den Entschädigungsgrenzen internationaler Vereinbarungen und der gültigen Gesetze“, teilte Astoi Confindustria mit. Wer auf das Angebot eingehe, müsse sich verpflichten, nicht gegen Costa zu klagen.

Die Regelung gelte für rund 3000 Passagiere aus 60 Ländern, teilte die Organisation mit. Die Hinterbliebenen der Opfer und die Verletzten sollen demnach gesondert entschädigt werden.

Insgesamt befanden sich rund 4200 Personen an Bord des havarierten Kreuzfahrtschiffes. Bislang wurden 16 Tote geborgen. Über ein Dutzend Menschen werden noch vermisst.

Auch Schweizer entschädigt

Ob und in welcher Grössenordnung die 69 Schweizer Staatsangehörigen, die sich auf dem Unglücksschiff befanden, auf eine Entschädigung hoffen können, ist noch unklar.

Der Reiseveranstalter Tui Suisse führt gemäss seinem Sprecher Roland Schmid mit den betroffenen Kunden gegenwärtig eine individuelle Kostenberechnung durch. Erst wenn Klarheit über die entstandenen Kosten herrsche, könnten allfällige Forderungen an die Reederei Costa Crociere getragen werden.

Beim Westschweizer Verband für Konsumentenschutz hiess es am Freitag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda, es lägen noch keine Anfragen bezüglich einer etwaigen Entschädigungsforderung vor. Dies gelte auch für das Deutschschweizer Pendant, die Stiftung für Konsumentenschutz.

Sammelklage in USA

Die Konsumentenschutzorganisation Codacons, die an der Einigung nicht beteiligt war, empfahl Passagieren, „diese Almosen“ nicht anzunehmen. Der einzige Weg, zu einer angemessenen Entschädigung zu kommen, sei die unter anderem von Codacons angestrebte Sammelklage in den USA gegen den Costa-Mutterkonzern Carnival. Codacons fordert dabei 125’000 Euro für jeden Passagier.

Der US-Sammelklage wollen sich offenbar auch 15 Personen aus Deutschland anschliessen. Deren Anwalt sagte am Freitag gegenüber dem Onlineportal bild.de, es gehe dabei um Schadenersatzforderungen von 122’000 Euro für Überlebende sowie 760’000 Euro bei Todesfällen.

Nächster Artikel