Die Credit Suisse (CS) will ähnlich wie die Konkurrentin UBS eine Schweizer Tochtergesellschaft gründen. Der Schritt ist Teil eines Umbaus der Rechtsstruktur im zweitgrössten Schweizer Bankenkonzern.
Hintergrund für die Massnahme sind die Auflagen der Regulatoren, wie die Bank heute bekannt gab. Wie die UBS und die Zürcher Kantonalbank ist die CS in der Schweiz als systemrelevant eingestuft. Für diese Banken, deren Gewicht in der Gesamtwirtschaft gross ist, gelten besondere Kapitalregeln.
Über die Schweizer Gesellschaft könnte die Bank im Falle eines Kollapses des Gesamtkonzerns für die Wirtschaft und die Kunden wichtige Teile weiterführen. Die UBS hatte vor kurzem bekannt gegeben, dass sie ebenfalls die Schaffung einer Schweizer Rechtseinheit vorsehe, um den regulatorischen Vorgaben zu genügen.
Der Abwicklungs- und Sanierungsplan, den die CS nun entwirft und bei dem die Schweizer Tochter ein zentraler Teil ist, hat aus Sicht der Bank zudem Vorteile beim Eigenkapital: Je nach dem kann der Regulator die Höhe der erforderlichen Reserven reduzieren, wenn die Bank eine sicherere Struktur aufweist.
Die Schweizer Finanzaufsichtsbehörde Finma sowie Regulierungsbehörden in den USA und in Grossbritannien müssen das neue CS-Kostrukt analysieren und bewilligen. Die Bank rechnet damit, dass sie die Massnahmen Mitte 2015 umsetzen kann.