Der Kanton Zürich hat von der Credit Suisse (CS) eine Entschädigung von 18,9 Millionen Franken erhalten. Die Zahlung wurde aussergerichtlich vereinbart und steht in Zusammenhang mit der Korruptionsaffäre um die Personalvorsorge BVK.
Etwa 90 Prozent der 18,9 Millionen Franken entfallen auf die BVK, der Rest auf die Gebäudeversicherung Kanton Zürich (GVZ), wie die Finanzdirektion am Dienstag mitteilte. Das Geld sei von der CS bereits ausbezahlt worden.
Die Finanzdirektion begrüsse im Namen der beiden betroffenen Institutionen, dass die CS damit den zwischen 1999 und 2003 bei Wertschriftentransaktionen entstandenen Schaden ersetze, heisst es in der Mitteilung. Händler der Grossbank hatten in dieser Zeit der BVK und der GVK bei Aktiengeschäften falsche Kurse berechnet. Die CS hat eingestanden, Fehler begangen zu haben.
„Der Kanton Zürich, die BVK und die GVZ anerkennen, dass sich die CS in dieser Angelegenheit kooperativ verhalten und ihr Bedauern über die Vorfälle zum Ausdruck gebracht hat“, heisst es in der Mitteilung.
Verjährung verhindern
Der Kanton Zürich macht die Ansprüche der BVK in Zusammenhang mit dem BVK-Korruptionsfall um den früheren Anlagechef Daniel Gloor aussergerichtlich oder vor Gericht geltend. Mit der Wahrung der Interessen wurden Rechtsanwälte betraut, die laut Finanzdirektion unter anderem auch vorsorgliche Massnahmen ergriffen haben, um Verjährungen möglicher Ansprüche zu verhindern.
Bereits im Juli wurde in Zusammenhang mit der BVK-Korruptionsaffäre eine Vereinbarung mit dem früheren Chef einer Investitionsfirma abgeschlossen. Diese löste eine Entschädigung zugunsten der BVK von 3,95 Millionen Franken aus. Der Beschuldigte wurde im Juli vom Bezirksgericht Zürich wegen ungetreuer Geschäftsführung zu einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten verurteilt.
Der 47-jährige Anlageberater war ursprünglich Angestellter der Firma Complementa Investment Controlling, die für die Kontrolle von BVK-Investitionen zuständig war. Danach gründete er 2006 eine eigene Firma und war als externer Berater für „alternative Anlagen“ der BVK tätig.
Das Urteil gegen den Hauptbeschuldigten Daniel Gloor wird voraussichtlich am 28. November eröffnet. Ihm werden mehrfache ungetreue Amtsführung, gewerbsmässe Geldwäscherei, Amtsgeheimnisverletzung und passive Bestechung zur Last gelegt. Die Anklage fordert eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren. Insgesamt wurden sechs Personen angeklagt.