Die Herausgabe von Daten Schweizer Bankangestellter an die US-Behörden hat ein weiteres juristisches Nachspiel. Ein Mitarbeiter von Credit Suisse hat eine Strafklage bei der Bundesanwaltschaft eingereicht.
Dies sagte der Genfer Anwalt Alec Reymond, der den Mitarbeiter vertritt, am Montag dem Westschweizer Radio RTS. Zudem sei ein Genfer Gericht eingeschaltet worden, um die Dokumente und Auskünfte zu erhalten, die an die USA geliefert worden waren.
Es gehe auch darum, den schriftlichen Beweis zu sehen, dass der Bundesrat die Autorisation gegeben haben, auf die sich die Banken berufen, erklärte der Anwalt. Weitere Klagen könnten laut Reymond folgen. „Andere unserer Klienten schicken sich an, den gleichen Weg zu gehen“, sagte Reymond. Man könne daher weitere juristische Schritte in den nächsten Wochen und Monaten erwarten.
Im Mai hatte ein ehemaliger Kaderangestellter der HSBC Private Bank (Suisse) in Genf bereits eine Strafanzeige eingereicht. Ehemalige Angestellte der CS und der HSBC reichten zudem bei den Genfer und Zürcher Justizbehörden Gesuche ein, um die Dokumente, die sie betreffen, sowie die Autorisation zur Lieferung der Daten zu erhalten.