CS-Mitarbeiter zu zwei Jahren bedingt verurteilt

In der Affäre um die Lieferung von Bankkundendaten an Deutschland ist am Donnerstag ein ehemaliger Credit Suisse-Mitarbeiter vom Bundesstrafgericht in Bellinzona zu zwei Jahren bedingter Haft und einer Busse von 3500 Franken verurteilt worden.

Das Logo der Credit Suisse (Archiv) (Bild: sda)

In der Affäre um die Lieferung von Bankkundendaten an Deutschland ist am Donnerstag ein ehemaliger Credit Suisse-Mitarbeiter vom Bundesstrafgericht in Bellinzona zu zwei Jahren bedingter Haft und einer Busse von 3500 Franken verurteilt worden.

Der Mann zeigte sich geständig und stimmte dem Vorwurf der Bundesanwaltschaft zu, über zwei Jahre an seinem Arbeitsplatz Daten zu 1500 bis 2500 vermögenden deutschen Bankkunden gesammelt zu haben.

Diese Daten sowie vertrauliche Informationen über die Geschäftsstrategie der CS zum Umgang mit deutschen Kunden sollen über einen inzwischen verstorbenen österreichischen Mittelsmann für 2,5 Millionen Franken an das Bundesland Nordrhein-Westfalen verkauft worden seien.

Keine Publizität

Das Gericht entschied am Donnerstag in einem verkürzten Verfahren über die Anklage der Bundesanwaltschaft. Es fand kein Beweisverfahren während der öffentlichen Verhandlung statt. Der Angeklagte hatte bereits im Vorfeld dem Strafantrag der Bundesanwaltschaft zugestimmt.

Der Beschuldigte wolle keine Publizität, sagte der Richter. Entsprechend wenig wurde zur Person des CS-Mitarbeiter bekannt. Dieser machte im Prozess keine Angaben zu seiner beruflichen Situation. Informationen zu Herkunft und Wohnort des Mannes hielt das Gericht unter Verschluss.

Strafmass nur knapp angemessen

Der Verurteilte wurde des qualifizierten wirtschaftlichen Nachrichtendienstes, der Geldwäscherei, der Verletzung des Geschäftsgeheimnisses und der Verletzung des Bankgeheimnisses schuldig gesprochen.

Die CS machte Zivilforderungen über 30’000 Franken geltend. Die Ersatzforderung der Eidgenossenschaft wurde auf 180’000 Franken festgelegt.

Das Strafmass von zwei Jahren bedingt sei „knapp am unteren Ende von dem, was das Gericht noch als angemessen ansieht“, sagte der Richter in der Urteilsbegründung. Bis zu 20 Jahren Haft könnten bei qualifiziertem wirtschaftlichen Nachrichtendienst drohen, ergänzte er.

Nicht der Drahtzieher

Jedoch folgte er der Bundesanwaltschaft in dem Punkt, dass der CS-Mitarbeiter nicht der Drahtzieher in der Affäre gewesen sei. Eine zentrale Rolle dagegen habe der österreichische Vermittler gespielt, der – wie es in der Anklageschrift heisst – durch Zufall auf die handgeschriebene Datensammlung gestossen war.

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