Die Schweizer Krankenkasse CSS verlangt vom deutschen Pharmakonzern Bayer mehrere hunderttausend Franken, welche sie zur Behandlung von mutmasslichen Opfern der Antibabypille Yasmin aufwendete.
Die Sendung „10vor10“ des Schweizer Fernsehens SRF hatte im Jahr 2011 über mögliche Nebenwirkungen der Antibabypille Yasmin berichtet. Ein Beitrag handelte von einem 16-jährigen Mädchen, das nach der Einnahme von Yasmin eine Lungenembolie erlitt und seither schwer behindert ist.
Studien haben tatsächlich ein erhöhtes – wenn auch geringes – Risiko von Blutgerinnseln durch die Yasmin-Pille gezeigt. Diese war bis 2010 das meistverkaufte hormonelle Verhütungsmittel in der Schweiz.
Im „10vor10“-Beitrag vom Dienstagabend erklärte Rechtsanwalt Felix Rüegg, der für die Familie der damals 16-Jährigen Klage gegen den Pharmakonzern Bayer eingereicht hat, die CSS habe in dem Fall bis heute 600’000 Franken für Behandlungskosten aufgewendet. In einem andern Fall seien es gar über 900’000 Franken.
Die CSS fordere nun das Geld zurück, sagte Rüegg im TV-Beitrag weiter: „Es soll nicht sein, dass die Allgemeinheit bezahlt und auf der andern Seite die Firma Bayer Gewinn macht“. Konkret hat die CSS demnach eine sogenannte „Nebenintervention zur Unterstützung der Klägerin“ eingereicht.