Fünf CVP-Parlamentarier stellen sich hinter die unentgeltliche Rechtsberatung für Asylsuchende, welche die Asylreform vorsieht. Allenfalls sei zu prüfen, ob Dublin-Fälle davon auszunehmen seien, schreiben sie in einem von der CVP veröffentlichten Papier.
Die unentgeltliche Rechtsberatung garantiere, dass die Verfahren rechtsstaatlich korrekt seien, teilten die Parlamentarierinnen und -Parlamentarier mit, die für die CVP in den Staatspolitischen Kommissionen (SPK) der Räte sitzen. SVP-Präsident Toni Brunner hatte zuvor angekündigt, seine Partei werde die Asylreform mit dem Referendum bekämpfen, falls die Rechtsvertretung Teil davon bleibe.
Die Asylreform beschleunigt laut den CVP-Vertretern die Asylverfahren. Dennoch sehen sie Raum für Verbesserungen. Ihre Vorschläge zuhanden der CVP Schweiz machten die Abgeordneten am Sonntag publik.
Mehr Personenkontrollen, kein Bargeld
Konkret fordern die Nationalräte Gerhard Pfister (ZG), Ruth Humbel (AG) und Marco Romano (TI) sowie die Ständeräte Paul Niederberger (NW) und Urs Schwaller (FR), dass die Grenzkantone, vor allem das Tessin, entlastet werden. Dafür müssten die Personenkontrollen in den Grenzregionen verstärkt werden. Zu prüfen sei, ob das Militär die zivilen Behörden dabei unterstützen könnte.
Weiter sollen sowohl Asylsuchende während des Verfahrens und auch vorläufig Aufgenommene kein Bargeld mehr erhalten, sondern Gutscheine oder Sachleistungen. Damit soll verhindert werden, dass Asylsuchende Geld in ihre Herkunftsländer überweisen.
Für Asylsuchende, die in Bundeszentren untergebracht sind, fordert die CVP-SPK-Delegation ein Arbeitsverbot. Doch: «Wer anschliessend auf die Kantone verteilt wird, absolviert eine Lehre oder wird nach seinen beruflichen Fähigkeiten im Arbeitsmarkt eingesetzt», heisst es im Papier. Der Lohn soll direkt in einen Fonds für das Flüchtlingswesen fliessen.
Druck auf Eritrea verlangt
Vom Bundesrat verlangt die Gruppe, dass er zusammen mit Vertretern anderer Staaten Druck auf Eritrea ausübt. Aus dem nordostafrikanischen Land stammen derzeit die meisten Asylsuchenden. Ziel müsse sein, dass Eritrea langfristig nicht mehr als «non-refoulement-Staat» eingestuft werde. Dieser völkerrechtliche Grundsatz verbietet es, Menschen in Länder auszuschaffen, in denen sie schwer gefährdet sind.