Das britische Parlament hat am Montag das Brexit-Gesetz verabschiedet. Damit ist der Weg für Premierministerin Theresa May frei, den Austritt ihres Landes aus der Europäischen Union zu erklären. Danach können die zweijährigen Verhandlungen mit der EU beginnen.
Das Oberhaus gab seinen Widerstand gegen den Gesetzentwurf am Montagabend auf, obwohl die Abgeordneten im Unterhaus zuvor Änderungen der Lords ersatzlos gestrichen hatten. Damit war das gefürchtete Ping-Pong-Verfahren, bei dem ein Gesetzentwurf bis zu einer Einigung zwischen beiden Häusern hin und hergeht, im Handumdrehen erledigt.
In dem knappen Gesetz heisst es: «Die Premierministerin darf die Absicht des Vereinigten Königreichs zum Austritt aus der EU, gemäss Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union, bekannt geben.» Das Gesetz wurde notwendig, weil das höchste britische Gericht zuvor dem Parlament das letzte Wort über den Startschuss für die Austrittsverhandlungen zugesprochen hatte.
Garantie für EU-Ausländer gestrichen
Dem Gesetzentwurf der Regierung hatten die Mitglieder des Oberhauses eine Garantie für die Rechte von EU-Ausländern, die in Grossbritannien leben, hinzugefügt. Ausserdem forderten sie ein Vetorecht für das Parlament am Ende der Austrittsverhandlungen mit der EU. In beiden Fällen wollte sich die Regierung aber nicht festlegen lassen. Die Abgeordneten schmetterten beide Anträge im Unterhaus ab.
Nun fehlt nur noch die formale Zustimmung von Königin Elizabeth II. damit Premierministerin May den Scheidungsbrief von der EU einreichen kann. Mays Sprecher dementierte am Montag, dass diese Erklärung schon am Dienstag erfolgen könnte. Sie sei für Ende März anvisiert.
Sobald das Schreiben den Europäischen Rat in Brüssel erreicht hat, tickt die Uhr für die zweijährige Verhandlungsphase. Ein Austrittsvertrag soll dann die endgültige Abkehr Grossbritanniens, das 1973 dem Vorläufer der EU beigetreten war, rechtlich besiegeln.
«Umfassendes Freihandelsabkommen»
Die wichtigsten Ziele ihrer Regierung dafür hatte May bereits in einer Rede im Januar ausgegeben: Austritt aus dem europäischen Binnenmarkt, ein Ende der Freizügigkeit für EU-Arbeitnehmer in Grossbritannien und keine Unterwerfung unter die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Gleichzeitig wollen die Briten ein «umfassendes Freihandelsabkommen» mit der Europäischen Union schliessen.