Im Gegensatz zum Nationalrat mochte der Ständerat keine Grundsatzdebatte mehr über das Bankgeheimnis führen und genehmigt die rechtlichen Grundlagen zum automatischen Informationsaustausch.
Das Ende des Bankgeheimnisses für ausländische Kunden ist besiegelt. Der Ständerat hat am Mittwoch als Zweitrat den rechtlichen Grundlagen zum automatischen Informationsaustausch zugestimmt.
Damit werde das «schickliche Begräbnis des Steuerhinterziehungsgeheimnisses» vorbereitet, sagte Kommissionssprecher Roberto Zanetti (SP/SO). Er sprach von einem denkwürdigen Ereignis und rief gleichzeitig zu Gelassenheit auf. Die Dinge seien nicht zu ändern. Es gelte sie hinzunehmen, «ohne allzu lautes Wehklagen und ohne allzu lautes Hurrageschrei».
Der Ständerat folgte dem Aufruf: Im Gegensatz zum Nationalrat mochte er keine Grundsatzdebatte über das Bankgeheimnis mehr führen. Er genehmigte die verschiedenen rechtlichen Grundlagen mit drei beziehungsweise vier Gegenstimmen aus den Reihen der SVP.
Regelmässige Datenlieferung
Heute liefert die Schweiz anderen Staaten Informationen über Steuersünder nur auf deren Ersuchen hin. Künftig sollen die Informationen zwischen der Schweiz und bestimmten Staaten nun automatisch fliessen. Entsprechende Abkommen hat die Schweiz bisher mit der EU und mit Australien unterzeichnet.
Darüber wird das Parlament später entscheiden können. Vorerst geht es nur um die rechtlichen Grundlagen. Diese sehen neben dem automatischen auch den spontanen Informationsaustausch vor: Die Steuerbehörden sollen von sich aus aktiv werden, wenn sie auf etwas stossen, das einen anderen Staat interessieren dürfte.
Anliegen der Kantone erfüllt
Zu reden gaben in der kleinen Kammer Einzelheiten – insbesondere die Frage, ob bei der Abwicklung es Informationsaustauschs eine spezielle Steueridentifikationsnummer oder die AHV-Nummer verwendet werden soll. Der Bundesrat schlägt eine spezielle Nummer vor. Auf Wunsch der kantonalen Finanzdirektoren sprach sich der Rat jedoch mit 36 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen dafür aus, die AHV-Nummer zu verwenden.
Die Kantone hätten vor grossem administrativem Aufwand und hohen Kosten gewarnt, sagte Zanetti. Für die Änderung machte sich unter anderen der Zuger Finanzdirektor Peter Hegglin (CVP) stark, der als erster Neugewählter das Wort ergriff und sich dafür entschuldigte.
Risiko des Identitätsdiebstahls
Dagegen stellte sich Paul Rechsteiner (SP/SG). Bequemlichkeit sei nicht das einzige Kriterium, gab er zu bedenken. Ein Gutachten habe gezeigt, dass nur die spezielle Steueridentifikationsnummer mit datenschutzrechtlichen Prinzipien vereinbar sei. Bei Verwendung der AHV-Nummer wäre das Risiko des Missbrauchs gross, namentlich des Identitätsdiebstahls.
Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf präzisierte, dass ausschliesslich Schweizer Steuerpflichtige mit Konten im Ausland betroffen wären. Die Identifikationsnummer würde aber für alle Steuerpflichtigen geschaffen, was tatsächlich ein relativ grosser Aufwand wäre. Die Kosten würden auf jährlich 50 Millionen Franken geschätzt.
Strafe nur bei Vorsätzlichkeit
Umstritten waren ferner die Strafbestimmungen. Der Ständerat folgte am Ende dem Nationalrat: Nur wer einer Bank vorsätzlich falsche Auskünfte erteilt, soll bestraft werden. Der Bundesrat hatte auch fahrlässige Selbstauskünfte bestrafen wollen.
Bankmitarbeitende sollen nach dem Willen des Parlaments ebenfalls nur bestraft werden können, wenn sie vorsätzlich Melde- und Sorgfaltspflichten verletzen. Die Kommission wollte hier zur Bundesratsversion zurückkehren. Der Rat nahm aber mit 22 zu 19 Stimmen bei einer Enthaltung einen Antrag von Filippo Lombardi (CVP/TI) an.
Keine zusätzliche Steueramnestie
Chancenlos war im Ständerat dagegen die zusätzliche Steueramnestie, die der Nationalrat auf Antrag von Fabio Regazzi (CVP/TI) überraschend ins Gesetz eingebaut hatte. Die kleine Kammer sprach sich mit 37 zu 7 Stimmen dagegen aus.
Der Nationalrat möchte mit der Regelung Steuerhinterziehern einen höheren Anreiz bieten, ihre Schwarzgelder zu deklarieren. Die Amnestie würde während zweier Jahre gelten. Nachsteuern müssten nur für fünf Jahre bezahlt werden statt wie mit dem geltenden Selbstanzeigegesetz für zehn Jahre.
Affront gegenüber Ehrlichen
Die Mehrheit im Ständerat befand, das wäre ein Affront gegenüber allen ehrlichen Steuerzahlenden und würde die Steuermoral untergraben. Widmer-Schlumpf stellte fest, die Diskussion über eine zusätzliche Amnestie wäre erst angebracht, wenn das Bankgeheimnis im Inland aufgehoben würde.
Dieses ist von den Neuerungen nicht betroffen. Die Diskussion darüber wird aber im Zusammenhang mit der Abstimmung über die Volksinitiative «Ja zum Schutz der Privatsphäre» neu aufflammen, die das inländische Bankgeheimnis in der Bundesverfassung verankern will.
Die Vorlagen zum automatischen Informationsaustausch gehen nun zur Differenzbereinigung an den Nationalrat zurück.