Das GA kommt künftig auf dem roten «SwissPass» daher

Ab dem 1. August erhalten alle SBB-Kunden, die ein Generalabonnement oder Halbtax kaufen oder ihr Abo verlängern, statt des gewohnten blauen Kärtchens eine rote Chipkarte namens «SwissPass». Dieser ist schweizweit gültig; sämtliche Transportunternehmen machen mit.

Die rote Chipkarte namens «SwissPass» ersetzt ab August die GA- und Halbtax-Karten. (Archiv) (Bild: sda)

Ab dem 1. August erhalten alle SBB-Kunden, die ein Generalabonnement oder Halbtax kaufen oder ihr Abo verlängern, statt des gewohnten blauen Kärtchens eine rote Chipkarte namens «SwissPass». Dieser ist schweizweit gültig; sämtliche Transportunternehmen machen mit.

In einem ersten Schritt werden das GA und das Halbtax auf dem Pass gespeichert. Die Karte eröffnet aber auch neue Möglichkeiten: Ab 2016 sollen zusätzlich die Abos von Verbunden wie unireso und mobilis auf den Pass geladen werden können.

Es wird ausserdem möglich sein, beispielsweise eine Ski-Tageskarte online zu kaufen und diese auf den Pass zu laden. Denn der «SwissPass» ermöglicht auch den Zugang zu Angeboten von Mobility, Publibike oder von Skigebieten.

Schritt für Schritt sollen weitere Abonnemente und Billette des öffentlichen Verkehrs sowie Partnerdienste dazukommen. Damit will die SBB unter anderem die Anzahl und den Vertrieb der produzierten Karten reduzieren – nicht zuletzt im Interesse der Nachhaltigkeit.

Der «SwissPass» ist rot und enthält nebst Foto jeweils den Namen, die Kundennummer und das Geburtsdatum des Trägers. Die Infos zur Art des Abos und zum Ablaufdatum sind allerdings nicht auf der Karte selbst gespeichert, sondern zentral abgelegt.

Um diese Daten abzufragen, muss bei einer Kontrolle der integrierte Chip mit einem Gerät gescannt werden. Der darauf enthaltene Identifikationscode wird anschliessend mit den abonnierten Leistungen verbunden. Die Billettkontrolle wird deshalb etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen.

Brief vor Kündigungsfrist

Neu ist, dass GA oder Halbtax künftig nahtlos verlängert werden, ausser die Kunden kündigen. Diese Regelung wurde im Vorfeld von Konsumentenorganisationen kritisiert. Die SBB beschloss daraufhin, die Abonnenten künftig 60 Tage vor der automatischen Verlängerung per Brief auf den möglichen Kündigungstermin aufmerksam zu machen. Gekündigt werden kann am Schalter, per Post, online oder per Telefon.

Laut Statistik verlängern rund 60 Prozent der Kunden ihr Abonnement nahtlos. Die Kunden können ihre Abonnemente aber auch weiterhin auf ein Jahr begrenzt kaufen.

Datenschutz sichergestellt

Bedenken gab es im Vorfeld auch in Sachen Datenschutz. Denn die Scan-Geräte registrieren, welche Kunden wann auf welcher Strecke kontrolliert wurden. Diese Daten werden dann während 90 Tagen gespeichert – für den Fall von Streitigkeiten.

Mit dem Chip sei aber keine Ortung möglich, hielt die SBB fest. Es werde nicht registriert, wo die Kunden ein- und ausstiegen. Auch sollen die Daten nicht für Werbezwecke verwendet werden.

Chance für Lösung von Tarifchaos

Aus Sicht von Pro Bahn, der Interessenvertretung der Kundinnen und Kunden des öffentlichen Verkehrs, bleibt mit Einführung des «SwissPass» das aus ihrer Sicht grösste Problem vorerst bestehen: das Tarifchaos zwischen den verschiedenen Verkehrsverbunden der Schweiz.

Skipässe laden zu können, sei zwar gut und recht, aber das Dringendste für die Kunden sei, dass die Tarifbestimmungen der einzelnen Verkehrsverbunde aufeinander abgestimmt würden, sagte Edwin Dutler von Pro Bahn am Montag auf Anfrage.

Der rote Pass schaffe immerhin die technische Grundlage dafür. «Wir hoffen, dass mit dem Hilfsmittel ‚SwissPass‘ das Tarifchaos endlich angegangen wird», sagte Dutler. Die neue Chipkarte biete dazu eine Möglichkeit, die ausgenutzt werden müsse.

Schönheitsfehler

Einen kleinen Schönheitsfehler hat die elektronische Karte: Die Bahnmitarbeiter in Deutschland und Österreich verfügen nicht über die nötigen Geräte, um sie lesen zu können.

Um bei Fahrten in diese zwei Nachbarländer in den Genuss der durchschnittlich 25 Prozent Rabatt auf den Ticketpreis zu kommen, die GA- und Halbtax-Kunden zusteht, benötigen Bahnkunden deshalb künftig zusätzlich zum «SwissPass» eine internationale Rabattkarte in Papierformat.

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