Das Kunstmuseum Bern kann das illustre wie schwierige Erbe antreten. Das hat das Gericht in München in letzter Instanz entschieden. Eine Möglichkeit, das Urteil anzufechten, gibt es allerdings noch.
Das Oberlandesgericht in München hält den 2014 verstorbenen deutschen Kunsthändlerssohn Cornelius Gurlitt für testierfähig. Damit entscheidet das Gericht im Sinne des Kunstmuseums Bern, das von Gurlitt als Alleinerbe eingesetzt worden war.
Nun ist der Weg frei für eine Überstellung der rund 1500 Werke nach Bern. Gurlitt hatte das Kunstmuseum in seinem Testament überraschend als Alleinerbe eingesetzt. Ein Teil der mutmasslich millionenschweren Sammlung ist mit Raubkunstverdacht belegt.
Gurlitts Cousine Uta Werner hat das Testament angezweifelt und Klage eingereicht. In erster und nun in letzter Instanz ist sie damit vor Gericht abgeblitzt, wie aus einem Entscheid des Oberlandesgerichts München vom Donnerstag hervorgeht.
Das Münchner Oberlandesgericht ist nicht davon überzeugt, dass der Erblasser bei der Errichtung des Testaments an einem Wahn oder einer Demenz litt, welche die Testierfähigkeit aufgehoben hätte, wie das Gericht in einer am Donnerstag veröffentlichten Mitteilung schreibt. Schliesslich hat das Münchner Gericht auch den Weg an den Deutschen Bundesgerichtshof nicht geöffnet, so dass sein Entscheid rechtskräftig ist.
Allerdings gibt es noch eine Möglichkeit, die Erbschaft in Deutschland vor einem Zivilgericht anzufechten. Ob Werners Familie allenfalls solche Schritte in Erwägung zieht, ist derzeit noch offen. Die Anwälte prüften nun zuerst in Ruhe den Entscheid des Oberlandesgerichts München, liess Werners Sprecher, Thomas Pfaff, am Donnerstag verlauten.
Weg frei für Ausstellungen
Werner bedauerte laut Mitteilung den Entscheid des Münchner Oberlandesgerichts. Das Gericht habe «das wahre Ausmass der Verwirrung» ihres Cousins nicht erkannt.
Die Deutsche Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) begrüsste das Urteil. Nun sei «der Weg frei für die gemeinsamen Ausstellungsplanungen des Kunstmuseums Bern und der Kunst- und Ausstellungshalle des Bundes in Bonn für das kommende Jahr», erklärte sie. Die beiden Häuser wollen in den Ausstellungen unter anderem die Nazi-Kunstpolitik beleuchten und den Begriff der sogenannten entarteten Kunst erklären.
«Für uns ist es wichtig, dass wir die Ausstellungen nun machen können und die Werke der Öffentlichkeit gezeigt werden», betonte auch Marcel Brülhart vom Kunstmuseum Bern auf Anfrage. Der Rechtsanwalt leitete bereits die Verhandlungen mit den deutschen Stellen über den Umgang mit der Sammlung Gurlitt.
Ausserdem dürfte die eigene Forschungsstelle in Bern bald ihre Arbeit aufnehmen. Auch nach dem Entscheid vom Donnerstag bleiben offene Fragen. So gibt es im Konvolut Bilder, deren Herkunft bislang nicht genau geklärt werden konnte.