Das Parlament will Regeln für Adoptiveltern lockern

Das Parlament will die Regeln für künftige Adoptiveltern lockern. So soll das Mindestalter für Adoptiveltern herabgesetzt werden. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat den Bundesrat mittels einer Motion beauftragt, entsprechende Änderungen im Adoptionsrecht auszuarbeiten.

Ein schlafendes Waisenkind (Symbolbild) (Bild: sda)

Das Parlament will die Regeln für künftige Adoptiveltern lockern. So soll das Mindestalter für Adoptiveltern herabgesetzt werden. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat den Bundesrat mittels einer Motion beauftragt, entsprechende Änderungen im Adoptionsrecht auszuarbeiten.

Neben dem geringeren Mindestalter – heute beträgt dieses 35 Jahre – soll auch Paaren in einer stabilen Lebensgemeinschaft eine Adoption ermöglicht werden. Dies sei insbesondere für die Stiefkindadoption gedacht, sagte Gabi Huber (FDP/UR). Weiter will das Parlament, dass Paare nur mindestens drei Jahre verheiratet oder zusammen sein müssen, bis sie ein Kind adoptieren dürfen.

Der Nationalrat stimmte am Donnerstag mit 116 zu 45 Stimmen bei 2 Enthaltungen für die Motion. Diese war von der Rechtskommission des Ständerates auf Basis zweier Vorstösse aus den Reihen der Grünen ausgearbeitet worden. Der Ständerat folgte seiner Kommission im März ohne Gegenstimme.

Auch Justizministerin Simonetta Sommaruga zeigte sich angesichts der restriktiven Schweizer Regeln einverstanden mit den Vorschlägen. Die Schweiz sei in der Sache bereits vom europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt worden.

Gut findet Sommaruga, dass die Motion offenlässt, wie gleichgeschlechtliche Paare behandelt werden. Zu dieser Frage sei eine separate Motion hängig, rief sie in Erinnerung.

Büchse der Pandora

Eine Minderheit lehnte die Motion zur Lockerung der Adoptionsregeln ab. Der Vorstoss sei ungeschickt formuliert, kritisierte Yves Nidegger (SVP/GE). Denn er verlange faktisch ein Recht auf Adoption. Das lehne er ab. „Öffnen Sie nicht die Büchse der Pandora“, warnte er seine Ratskollegen vergeblich. Es dürfe nur ein Recht des Kindes auf Familie geben.

Im Vergleich zu anderen Ländern Europas hat die Schweiz ein sehr restriktives Adoptionsgesetz. Hierzulande müssen Adoptiveltern mindestens fünf Jahre verheiratet oder 35 Jahre alt sein. Beispielsweise in England beträgt das Mindestalter 21 Jahre und die Heirat ist keine Bedingung. In Deutschland liegt die Altersuntergrenze bei 25 Jahren, eine Ehe braucht es nicht.

Nächster Artikel