Baselbieter Sekundarlehrpersonen müssen weiterhin eine Lektion mehr pro Woche unterrichten. Der Landrat hat die im Rahmen des Sparpakets 2012/15 beschlossene Massnahme am Donnerstag unbefristet verlängert. Damit werden jährlich 3,5 Millionen Franken eingespart.
Der Landrat nahm zuvor die an der Sitzung vor zwei Wochen unterbrochene Beratung des Geschäftes wieder auf. Die Ratsrechte hatte damals einen Abstimmungsvorgang bemängelt, bei dem die Landratsvorlage gegen einen Kommissionsvorschlag ausgespielt wurde.
SVP und FDP beantragten ein Rückkommen, wobei unklar war, ob dies möglich ist. In der Folge wurde die Beratung vertagt.
Bei der Wiederaufnahme des Geschäftes nahm der Rat nun knapp einen Rückkommensantrag der SVP-Fraktion an. Diese beantragte in der Folge, die Pensenerhöhung unbefristet festzulegen. Der Landrat stimmte dem mit 43 zu 41 Stimmen bei 1 Enthaltung zu.
Die Fronten blieben dabei dieselben. Der SVP-Antrag wurde von der FDP unterstützt. Dagegen sprachen sich die übrigen Fraktionen aus. Die Gegner argumentierten, dass mit einer befristeten Verlängerung auch der Druck bestehen bleibt, den Berufsauftrag zu überarbeiten.
Die Überarbeitung des Berufsauftrags werde nötig, weil die Pensenerhöhung insgesamt nicht zu Mehrarbeit für die Lehrpersonen führen soll. Erwartet werde, dass die Zeit im Rahmen des Berufsauftrags in anderen Bereichen kompensiert werden kann.
Überarbeitung brauche Zeit
Eine Befristung der Massnahme würde jedoch in zwei Jahren erneut zu Diskussionen führen, sagte Bildungsdirektorin Monica Gschwind erneut. Ausserdem würde dies die Hoffnung wecken, dass die Lektionenanzahl wieder reduziert werden könne. Die Finanzlage des Kantons sei jedoch unverändert angespannt.
Eine Überarbeitung des Berufsauftrags erachtet jedoch auch die Regierung als notwendig. Diese brauche allerdings mehr Zeit, da die Sozialpartner unterschiedliche Ansichten hätten.
Die Erhöhung der Pflichtstundenanzahl für Lehrer an Sekundarschulen, Gymnasien und Berufsschulen hatte der Landrat 2011 im Rahmen des Entlastungspakets 2012/15 beschlossen. Entgegen dem Antrag der Regierung hatte das Parlament die Massnahme damals befristet – auf drei Jahre bis zum Schuljahr 2015/16.