Bei der Revision des Denkmal- und Heimtschutzgesetzes (DHG) soll die Baselbieter Regierung noch einmal über die Bücher: Die Umweltschutz- und Energiekommission des Landrats beantragt dem Parlament Rückweisung der Vorlage.
Der Entscheid für den Rückweisungsantrag fiel mit 10 gegen 3 Stimmen, wie aus dem am Donnerstag veröffentlichten Bericht der Kommission hervorgeht. Das Gremium will, dass die Regierung auf Grundlage seiner Empfehlungen eine neue Gesetzesvorlage ausarbeitet.
Ausgelöst worden war die von der Regierung im Februar veröffentlichte DHG-Revision durch eine Motion aus der FDP-Fraktion, die der Landrat 2010 überwiesen hatte. Verlangt wurde mit dem Vorstoss eine Überprüfung des Gesetzes mit Blick auf die Rechts- und Planungssicherheit, den Eigentumsschutz sowie Energiemassnahmen.
Die von der Regierung vorgelegte Revision bringe keine Verbesserung, kritisiert die Kommission. Klare Regelungen müssten etwa speziell für die Einrichtung von Solaranlagen an geschützten Bauten gelten. Auch bei der Zusammensetzung der Denkmal- und Heimatschutzkommission sieht das Gremium noch Verbesserungsbedarf.
Eine Aufweichung der Schutzbestimmungen wünsche sie jedoch nicht, hält die Kommission in ihrem Bericht explizit fest. Es bestehe aber ein allgemeiner Unmut gegenüber den langwierigen Verfahren bei der Sanierung geschützter Objekte. Das habe zur Folge, dass Objekte mitunter gar nicht erst angetastet werden und letztlich verlottern.