Die erneute Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG2) wird vorerst nicht weiter vorangetrieben. Der Bund stellt die gesetzgeberischen Arbeiten bis Ende Jahr ein.
Dies vereinbarten das Umweltdepartement und die Baudirektorenkonferenz der Kantone. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) bestätigte einen entsprechenden Bericht der «Neuen Zürcher Zeitung».
Auf Vorschlag von Bundesrätin Doris Leuthard hätten sich das UVEK und die kantonale Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz (BPUK) vergangene Woche bei einem Treffen darauf verständigt, dass im laufenden Jahr keine weiteren gesetzgeberischen Arbeiten mehr erfolgen, sagte ein UVEK-Sprecher.
Im UVEK sei man sich bewusst, dass die Umsetzung der ersten Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG) die Kantone fordere. Der Bund sei bereit, die Kantone dabei zu unterstützen. Es bestehe aber kein Anlass, vom Ziel abzurücken, gegen die Zersiedelung der Schweiz vorzugehen. Der Vorwurf, wonach der Bund bei der Raumplanung in die Hoheit der Kantone eingreifen wolle, treffe nicht zu.
Scharfe Kritik an der Revision
Die BPUK hatte am Montag an einer Medienkonferenz zusammen mit dem Gewerbeverband, dem Gemeindeverband, der Bauwirtschaft und dem Hauseigentümerverband die laufende zweite Etappe der RPG-Revision (RPG2) scharf kritisiert. Diese befindet sich noch bis am 15. Mai in der Vernehmlassung.
Der Zuger SVP-Regierungsrat Heinz Tännler, Raumplanungsdelegierter der BPUK, hatte die vorgesehene Kompetenzordnung kritisiert: Raumplanung sei Sache der Kantone. Es sei nicht eine Kompetenz des Bundes und auch nicht eine Verbundaufgabe. Der Bund könne grundsätzlich nur den Rahmen festlegen. Davon komme der Bund mit RPG2 noch stärker ab als bisher. Dies könnten die Kantone nicht akzeptieren.
Kantone, Gemeinden und Wirtschaft forderten einen gesetzgeberischen Marschhalt in der Raumplanung. Zuerst müsse die erste Revision mit der Fokussierung auf verdichtetes Bauen umgesetzt werden. Für eine weitere, umfassende Anpassung des Raumplanungsgesetzes bestehe kein dringender Handlungsbedarf. Die Vorlage sei zudem ein Sammelsurium von Ideen und Partikularinteressen. Es fehle ein übergeordnetes Konzept, wurde weiter kritisiert.