Mit der Zahl der Ärzte steigen auch die Kosten. Aus diesem Grund hat das Parlament 2001 einen befristeten Zulassungsstopp beschlossen. Nun wird diese provisorische Lösung dauerhaft ins Gesetz geschrieben.
Der Nationalrat hat am Dienstag die letzte Differenz ausgeräumt: Für bereits zugelassene Ärztinnen und Ärzte ist kein Bedürfnisnachweis nötig. Für solche, die beispielsweise in Spitalambulatorien arbeiten, gilt dies nur, so lange sie nicht die Stelle wechseln.
Die Zulassung neuer Ärztinnen und Ärzte hingegen kann künftig eingeschränkt werden. Kantone können sie von einem Bedürfnis abhängig machen, wobei der Bundesrat die Kriterien für den Bedürfnisnachweis festlegt.
Die Regelung zielt vor allem auf ausländische Ärztinnen und Ärzte, die sich in der Schweiz niederlassen wollen. Mediziner, die mindestens drei Jahre an einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte gearbeitet haben, benötigen nämlich keinen Bedürfnisnachweis. Ob sich diese Regelung mit dem Freizügigkeitsabkommen mit der EU verträgt, muss sich noch zeigen.
Damit wird das bisher provisorisch geltende System weitergeführt. Der Bundesrat hatte ursprünglich eine Lösung vorgeschlagen, die den Kantonen weiter gehende Steuerungsmöglichkeiten gebracht hätten. Davon wollte das Parlament aber nichts wissen.
Der so genannte Ärztestopp war 2001 befristet eingeführt worden, um das Wachstum der Gesundheitskosten zu bremsen. Nach mehrmaliger Verlängerung wurde die Einschränkung Anfang 2012 aufgehoben, was zu einer massiven Zunahme von Spezialärzten führte.
Im Ständerat erinnerte Gesundheitsminister Alain Berset daran, dass sich damals beispielsweise in Genf die Zahl der Psychiater in kurzer Zeit vervierfacht habe. Das Parlament beschloss darum im Juli 2013, die Bedürfnisklausel wieder für drei Jahre einzuführen. Diese Regelung läuft Mitte 2016. Nun kann sie durch eine definitive Lösung ersetzt werden.