Der Schweizerische Fischerei-Verband (SFV) hat den Atlantischen Lachs zum Fisch des Jahres 2015 ernannt. Er will sich für die Rückkehr des in der Schweiz seit 65 Jahren ausgestorbenen und weltweit bedrohten Fisches einsetzen.
Gründe für die Bedrohung des Atlantischen Lachses sind gemäss SFV Gewässerverschmutzungen, unüberwindbare Hindernisse bei Kraftwerken, die Überfischung sowie skrupellose Lachszuchten. Dabei sei der Atlantische Lachs auch in der Schweiz während Jahrhunderten Bestandteil von Natur, Kultur, Fischerei und Kulinarik gewesen.
Noch im 19. Jahrhundert seien im Rhein über eine Million Lachse gefangen worden. Zehntausende der Fische hätten im schweizerischen Teil des Rheins und seinen Zuflüssen bis weit in die Alpen hinein gelaicht.
Seit dem 20. Jahrhundert schrumpfen die Bestände jedoch weltweit dramatisch, wie der SFV weiter schreibt. In der Schweiz seien die letzten Lachse 1950 im Rhein bei Laufenburg gefangen worden. Es gebe aber positive Signale: Drei Lachse hätten in den letzten Jahren die Rückkehr bis nach Basel geschafft.
Der Biologe Samuel Gründler vom SFV spricht indes von «Zufall», weil diese Einzelfische wahrscheinlich über Schiffschleusen aufsteigen konnten. Das Hauptproblem liege in Frankreich, das mit dem Bau von Fischaufstiegsanlagen bei grossen Rheinwasserkraftwerken nicht vorwärts mache.
Ein «Wunder der Natur»
Trotzdem hofft der Fischerei-Verband auf eine Masseneinwanderung des Fisches, der auch als «Wunder der Natur» bezeichnet wird. Mit knapp 20 Zentimetern Länge würden die jungen Atlantischen Lachse nämlich ihre grosse Reise antreten und tausende von Kilometern den Flussoberläufen bis zu ihren Fressgünden im Meer vor Grönland wandern. Der Lachs kenne keine Grenzen und verbinde somit völlig verschiedene Wasser-Welten und Erdteile miteinander.
Der SFV will sich deshalb national und international für die Rettung und Wiederansiedlung des Atlantischen Lachses einsetzen. Dazu sei ein internationaler Durchbruch notwendig, wenn der Lachs eine Chance zum Überleben haben soll. Notwendig seien ein Verbot der Netzfischerei in Meer und Fluss, strenge Auflagen für die Fischzucht, die Wiederherstellung der freien Fischwanderung sowie den Erhalt der natürlichen Laichgebiete.