Der bilaterale Weg mit EU bleibt prioritär

Der Bundesrat hat sich am Freitag einmal mehr mit den Beziehungen zur EU befasst. Viel Neues gab er anschliessend nicht bekannt: Die Weiterentwicklung des bilateralen Weges bleibe seine Priorität, teilte der Bundesrat mit.

Der Dialog zwischen der EU und der Schweiz wird weitergeführt (Symbolbild) (Bild: sda)

Der Bundesrat hat sich am Freitag einmal mehr mit den Beziehungen zur EU befasst. Viel Neues gab er anschliessend nicht bekannt: Die Weiterentwicklung des bilateralen Weges bleibe seine Priorität, teilte der Bundesrat mit.

Im Sommer hatte der Bundesrat der EU Vorschläge für die Weiterentwicklung der Beziehungen unterbreitet. Der Dienst der EU-Aussenbeauftragten Catherine Ashton hatte in einem internen Papier, das an die Öffentlichkeit gelangte, die Vorschläge vorwiegend negativ beurteilt.

Der Bundesrat hält nun fest, er nehme zur Kenntnis, dass der EU-interne Prozess zu den Vorschlägen der Schweiz fortgesetzt werde. Der Dialog zwischen der Schweiz und der EU werde im neuen Jahr weitergeführt.

Zahlreiche Gespräche

Seit der Bundesrat der EU seine Vorschläge präsentiert habe, hätten sowohl in Bern und Brüssel als auch in den europäischen Hauptstädten zahlreiche Kontakte auf Präsidenten- und Ministerebene stattgefunden. Diese hätten dazu gedient, den EU-Institutionen und Mitgliedstaaten die Position der Schweiz zu erklären.

Die signalisierte Bereitschaft der EU, die Gespräche mit der Schweiz im neuen Jahr weiterzuführen, stelle für den Bundesrat «einen positiven und konkreten Schritt» dar, heisst es in der Mitteilung.

EU nicht zufrieden

Der Dienst der EU-Aussenbeauftragten hatte gemäss dem internen Papier kritisiert, dass ein Vorschlag für einen institutionellen Rahmen mit einem umfassenden Ansatz über alle existierenden und künftigen Abkommen fehle. Die Schweizer Vorschläge würden altbekannte Positionen enthalten und keine Lösungen für Streitfragen oder die einheitliche Anwendung der Abkommen bieten.

Der Bundesrat schlägt unter anderem vor, dass in der Schweiz eine unabhängige, nationale Behörde geschaffen wird, die dafür zuständig wäre, die Anwendung der Abkommen in der Schweiz zu überwachen – so, wie die EU-Kommission dies in der EU tut.

Stellt diese Behörde eine Verletzung fest, könnte sie damit ans Bundesgericht gelangen – so, wie die EU-Kommission an den europäischen Gerichtshof gelangen kann. Der Bundesrat stellt sich auf den Standpunkt, dass die EU bloss eine unabhängige, nicht aber eine supranationale Behörde gefordert hatte.

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