In der Schweiz wird der Ethanolmarkt liberalisiert und das Profitcenter Alcosuisse der Eidgenössischen Alkoholverwaltung, das das Rohethanol im Ausland beschafft, wird an Private verkauft. Das Parlament hat das Bundesgesetz über die gebrannten Wasser gutgeheissen.
Das geltende Alkoholgesetz stammt aus dem Jahr 1932. Nach einem ersten gescheiterten Versuch für eine umfassende Revision genehmigte das Parlament in einem zweiten Anlauf nicht umstrittene Elemente. Die Vorlage ist damit bereit für die Schlussabstimmung.
Der Ständerat hiess die ganz und gar unumstrittenen Punkte mit 43 zu 0 Stimmen gut und blieb in allen Punkten auf der Linie des Bundesrates. Gleiches hatte der Nationalrat bereits im Juni getan.
Zum einen wird der Ethanolmarkt liberalisiert: Das Einfuhrmonopol des Bundes lässt sich gemäss Bundesrat gesundheitspolitisch nicht mehr rechtfertigen. Zudem schränke es die unternehmerische Freiheit unverhältnismässig ein. Es war 1886 eingeführt worden, um dem grassierenden Missbrauch von hochprozentigem Alkohol zu begegnen.
Privatisierung der Alcosuisse
Kern der Vorlage ist die Privatisierung des Profitcenters Alcosuisse in der Eidg. Alkoholverwaltung (EAV). Alcosuisse beschafft im Rahmen des Einfuhrmonopols Rohethanol im Ausland und produziert eine Vielzahl branchenspezifischer Ethanolqualitäten für über 1000 Schweizer Kunden.
Die Privatisierung von Alcosuisse ermöglicht dem Bund den Rückzug aus dem Ethanolgeschäft und die Integration der EAV in die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV). Überführt wird jedoch nur, was zur Erfüllung der Kernaufgaben des Bundes nötig ist.
Martin Schmid (FDP/GR), Präsident der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK), sagte zur Veräusserung von Alcosuisse, dass der Standort in Delsberg verkauft werden solle. Was mit dem zweiten Standort in Schachen LU geschehen solle, sei noch offen. Mit dem betroffenen Personal seien Anschlusslösungen verhandelt worden.
«Gut Ding will Weile haben»
Die Punkte, weswegen die erste Vorlage zum Alkoholgesetz im Dezember wegen unüberwindbarer Differenzen aufgegeben worden war, will der Bundesrat in einer zweiten Etappe an die Hand nehmen. Man wolle sich Zeit nehmen, sagte Finanzminister Ueli Maurer im Rat. «Gut Ding will Weile haben.»
An einem Runden Tisch Anfang September hätten die von der Revision Betroffenen signalisiert, dass die Gesetzesanpassungen nicht dringlich seien. Geprüft wird laut Maurer, die vom Parlament mit einer Motion verlangte gesetzliche Grundlage für Alkohol-Testkäufe ins Tabakgesetz aufzunehmen.
Stein des Anstosses bei der aufgegebenen und damit gescheiterten Totalrevision des Alkoholgesetzes war unter anderem die Besteuerung der Schnapsbrenner und Obstlieferanten gewesen. Auch beim Nachtverkaufsverbot für Alkohol hatten die Räte keinen Weg gefunden.
Der Bundesrat hatte beantragt, dass in Läden zwischen 22 Uhr und 6 Uhr kein Alkohol verkauft werden darf. Der Ständerat hatte dem aus Gründen des Jugendschutzes zugestimmt, im Nationalrat fand die Idee keine Mehrheit.