Der Bund streicht rund 60 Gemeinden von der Zweitwohnungsliste. Somit verbleiben in der Schweiz noch 481 Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent. Diese dürfen keine Zweitwohnungen mehr bewilligen, sofern keine «warmen Betten» entstehen.
Insgesamt konnten 23 Gemeinden nachweisen, dass ihr Zweitwohnungsanteil unter 20 Prozent liegt. Sie unterliegen somit nicht mehr der Verordnung, wie es in einer Medienmitteilung des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) vom Dienstag heisst. Am meisten Gemeinden, nämlich acht, wurden im Kanton Tessin gestrichen, je vier in den Kantonen Wallis und Bern.
Rund 40 Gemeinden sind neu nicht mehr gelistet, weil sie fusioniert haben und der Zweitwohnungsanteil dadurch unter 20 Prozent fällt. In fünf Gemeinden liegt der Zweitwohnungsanteil nach Fusionen hingegen über 20 Prozent, sie wurden neu auf die Liste gesetzt. Dies sind Nesslau (SG), Lumnezia (GR), Safiental (GR), Valsot (GR) und Terre di Pedemonte (TI).
Das Volk hat der Zweitwohnungsinitiative, die einen maximalen Zweitwohnungsbestand von 20 Prozent pro Gemeinde fordert, im März 2012 zugestimmt. Die Verordnung dazu ist seit Anfang 2013 in Kraft und gilt bis zum Inkrafttreten der Ausführungsgesetzgebung. Die Vernehmlassung zum neuen Gesetz ist Mitte Oktober abgelaufen.
Die Zweitwohnungsliste wird laufend überprüft und angepasst. Anfang des Jahres waren noch 573 Gemeinden auf der Liste. Die nächste Anpassung erfolgt im Herbst 2014. Ein Grossteil der aufgelisteten Gemeinden befinden sich in den Kantonen Wallis, Graubünden, Tessin, Bern und Waadt.