Elektrogeräte, die zu viel Strom verbrauchen, sollen künftig in der Schweiz nicht mehr verkauft werden dürfen. Der Bund will die bestehenden Anforderungen verschärfen und neu auch für Computer oder Geschirrspüler Vorschriften erlassen.
Wenn es nach dem Bund geht, sollen stromfressende Elektrogeräte in der Schweiz bald nicht mehr verkauft werden. Die bestehenden Vorschriften sollen verschärft werden, auch was Computer und Geschirrspüler betrifft.
Das Bundesamt für Energie (BFE) hat am Donnerstag die Anhörung zu einer Teilrevision der Energieverordnung eröffnet. Diese sieht strengere Effizienzvorschriften für verschiedene Elektrogeräte vor.
Verschärft werden sollen die Vorschriften für Wäschetrockner, Elektro-Backöfen, Set-Top-Boxen und Elektromotoren. Neu erlassen will der Bund Vorschriften für Staubsauger, Wärmepumpen, Wasserpumpen, Raumklimageräte, Ventilatoren, Geschirrspüler, Computer und Server sowie gebündeltes Licht.
Weiter soll die bisher freiwillige Energieetikette für Kaffeemaschinen verbindlich werden, und die Anforderungen an die Effizienzklassen sollen steigen. Für Reifen will der Bund die Energieetikette ebenfalls verbindlich einführen.
Einsparung von 1,3 Prozent des Stromverbrauchs
Die Massnahmen sind Teil der Energiestrategie 2050. Damit verfolgt der Bundesrat unter anderem das Ziel, den Stromverbrauch in der Schweiz zu senken. Die Verbrauchsvorschriften würden gemäss einer Studie des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) im Jahr 2020 eine Energieeinsparung von rund 750 Gigawattstunden bringen.
Dies entspricht rund 1,3 Prozent des heutigen jährlichen Stromverbrauchs der Schweiz, oder einem Viertel des vom Bundesrat für das Jahr 2020 angestrebten Reduktionsziels.
Schärfere Vorschriften als in der EU
Mit den neuen Regeln wären die Schweizer Vorschriften bei zwei Gerätekategorien schärfer als jene der EU, nämlich bei den Wäschetrocknern und den Elektromotoren. Für zwei weitere Gerätekategorien, Backöfen und Wärmepumpen, existieren in der EU zudem derzeit keine Effizienzvorschriften.
Die unterschiedlichen Effizienzanforderungen zwischen der Schweiz und der EU würden dazu führen, dass der Bundesrat die Ausnahmen vom Cassis-de-Dijon-Prinzip für Tumbler, Backöfen und komplexe Set-Top-Boxen weiterführen und für Elektromotoren und Wärmepumpen neu gewähren müsste, heisst es im Bericht des SECO.
Keine hohen Zusatzkosten
Mit erheblichen Zusatzkosten für Unternehmen ist laut der Studie nicht zu rechnen. Leicht höhere Kosten könnten sich für die Hersteller und Vertreiber von Wärmepumpen und Elektromotoren sowie die Hersteller von LED-Modulen für Leuchten ergeben.
Für Anwender von Elektromotoren, Ventilatoren und Wasserpumpen ergäben sich Vorteile durch den Einsatz der effizienteren Geräte. Für Geräte- und Maschinenhersteller, die Elektromotoren verbauen, könnten sich laut dem SECO indes die Produktionskosten verteuern, wenn für den Schweizer Markt andere Geräte oder Maschinen als für die EU produziert würden.
Für die privaten Haushalte erwartet das SECO unter dem Strich kaum finanzielle Auswirkungen. Bei den Set-Top-Boxen dürfte sich die geplante Vorschrift leicht kostenmindernd auswirken, da die Energiekosten für einen Teil der Geräte sinken dürften. Die revidierte Energieverordnung soll per 1. Januar 2015 in Kraft treten. Die Anhörung dazu dauert bis zum 17. Januar 2014.