Bei der besseren Vereinbarkeit von Volksinitiativen und Völkerrecht geht der Bundesrat über die Bücher. Sein Vorschlag, den Konflikt mit einer Vorprüfung von Initiativen und neuen Ungültigkeitsgründen zu entschärfen, fiel in der Vernehmlassung durch.
Der Entwurf sah vor, dass noch vor der Unterschriftensammlung überprüft werden soll, ob eine Volksinitiative mit dem Völkerrecht vereinbar ist. Das Ergebnis wäre nicht bindend, sondern als Entscheidungshilfe für die Stimmberechtigten gedacht gewesen.
Die heute geltenden Gründe für eine Ungültigerklärung, etwa das Völkermord-, Folter- und Sklavereiverbot sowie das «Non-refoulement-Gebot», hätten zudem leicht erweitert werden sollen. Ungültig sollte eine Initiative auch dann sein, wenn sie den von der Bundesverfassung anerkannten Kerngehalt der Grundrechte verletzt hätte.
Diese Vorschläge sind vor allem bei den Parteien nicht gut angekommen. Für die meisten blieb fraglich, ob damit der Konflikt zwischen Initiativen und Völkerrecht tatsächlich entschärft werden könnte. Die SVP sah die Volksrechte in Gefahr und drohte mit der Lancierung einer Initiative gegenteiligen Inhalts.
Nach dieser heftigen Kritik verzichtet der Bundesrat darauf, diese Stossrichtung weiter zu verfolgen. Die Frage bleibe aber auch in Zukunft bedeutsam, wie verschiedene hängige Initiativen zeigten, schreibt er in einer Mitteilung vom Freitag.
Er hat deshalb das EJPD beauftragt, zusammen mit dem EDA und der Bundeskanzlei neue Lösungen auszuarbeiten. Zur Stossrichtung äusserte sich der Bundesrat am Freitag nicht.