Der Bundesrat schwächt die Anleger

Der Bundesrat will die Kunden von Finanzprodukten weniger stark schützen als ursprünglich geplant. Er hat mehrere umstrittene Vorschläge aus dem Finanzdienstleistungsgesetz gestrichen. 

Die Kritik der Banker ist beim Bundesrat auf offene Ohren gestossen: Bundesrätin Widmer-Schlumpf gibt Auskunft an der Medienkonferenz in Bern. (Bild: sda)

Der Bundesrat will die Kunden von Finanzprodukten weniger stark schützen als ursprünglich geplant. Er hat mehrere umstrittene Vorschläge aus dem Finanzdienstleistungsgesetz gestrichen. 

Die Finanzbranche hatte den Ausbau des Kundenschutzes heftig kritisiert – jetzt gibt der Bundesrat nach. Der Chef der UBS Schweiz, Lukas Gähwiler, bezeichnete die Vorlage in einem Interview als «bürokratisches Monstrum». Auch anderen Finanzinstituten ging der Ausbau des Anlegerschutzes entschieden zu weit. Mit Ausnahme der SP meldeten zudem sämtliche Parteien grundsätzliche Kritik an – am lautesten taten dies FDP und SVP.

Beim Bundesrat sind die Klagen auf offene Ohren gestossen. An seiner Sitzung vom Freitag hat er das Finanzdepartement beauftragt, verschiedene Anpassungen an der Vorlage vorzunehmen und bis Ende Jahr eine Botschaft auszuarbeiten. Er traf aber bereits einige Richtungsentscheide.

Einer dieser Entscheide betrifft den Rechtsschutz. In seinem Entwurf hatte der Bundesrat zwei Varianten vorgeschlagen, mit denen Geschädigte ihre Ansprüche einfacher vor Gericht hätten durchsetzen können: Die Schaffung von Schiedsgerichten, die ein kostengünstiges und rasches Verfahren ermöglicht hätten – oder einen Fonds für die Deckung der Prozesskosten, der mit Beiträgen der Finanzdienstleister gefüllt worden wäre.

Nun will der Bundesrat sowohl auf den Fonds als auch auf das Schiedsgericht verzichten. Die Bankiervereinigung hatte in der Vernehmlassung moniert, den Kunden stünden heute genügend Wege offen, um zu ihrem Recht zu gelangen.

Keine Beweislastumkehr

Der Zugang zu einem Gericht soll nun mit einer Kostenregelung ohne Querfinanzierung unter den Finanzdienstleistern erleichtert werden, wie das Finanzdepartement festhält. Dies, indem die Finanzdienstleister unter bestimmten Voraussetzungen unabhängig vom Prozessausgang ihre Parteikosten selber tragen.

Der Bundesrat schlug ursprünglich zudem kollektive Rechtsschutzmittel wie Gruppenvergleichsverfahren und Verbandsklagen vor. Diese Instrumente verfolgt der Bundesrat zwar weiterhin – aber nicht mehr im Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG), sondern bei der Anpassung der Zivilprozessordnung.

Abstand nimmt die Landesregierung dafür von der Beweislastumkehr. Gemäss Vernehmlassungsvorlage hätte ein Finanzdienstleister in Zukunft die Beweislast dafür getragen, dass er seinen gesetzlichen Informations- und Aufklärungspflichten nachgekommen ist. In der Vernehmlassung wurde diese Neuerung deutlich abgelehnt.

Informationsblatt und Eignungsprüfung

Ob an den weiteren Bestimmungen zum Anlegerschutz festgehalten wird, ist offen. Vorgesehen ist unter anderem, dass die Finanzdienstleister für ihre Kunden zu jedem Finanzinstrument ein Basisinformationsblatt erstellen.

Ausserdem sollen sie ihre Vermögensverwaltungskunden einer Eignungsprüfung unterziehen und damit sicherstellen, dass diese genügend finanzielle Mittel und Erfahrung mit solchen Produkten haben. Die Vorschläge stützen sich auf die Erfahrungen während der Finanzkrise: Viele hatten ihr Vermögen in Finanzprodukten angelegt, deren Risiken sie nicht kannten und so viel Geld verloren.

Fest steht, dass der Bundesrat an seinem Vorschlag zu den Retrozessionen festhält. Die umstrittenen Provisionen, die den Banken für die Vermittlung von Finanzprodukten zufliessen, sollen demnach nicht verboten werden.

Aufsicht über Vermögensverwalter

Änderungen gegenüber dem Entwurf hat der Bundesrat auch beim Finanzinstitutsgesetz (FINIG) beschlossen, das er zusammen mit dem FIDLEG in die Vernehmlassung geschickt hatte. Ursprünglich sollten die Banken Vermögenswerte bei der Annahme auf ihre Steuerkonformität prüfen. Diese erweiterten Sorgfaltspflichten würden nun bei der Umsetzung des automatischen Informationsaustauschs geregelt, hält das Finanzdepartement fest.

Im Finanzinstitutsgesetz schlägt der Bundesrat zudem vor, dass qualifizierte Vermögensverwalter künftig durch die Finanzmarktaufsicht kontrolliert werden sollen. Zur konkreten Ausgestaltung der Aufsicht über die Vermögensverwalter werde der Bundesrat eine «separate Aussprache» führen, hiess es am Freitag.

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