Die Schweiz suspendiert die Sanktionen gegenüber dem Iran punktuell. Dies hat der Bundesrat am Mittwoch beschlossen. Er passt damit das Schweizer Sanktionsregime jenem der EU an.
Der Bundesrat reagiere auf die positiven Entwicklungen bei den Nuklearverhandlungen in Genf und das im November von den Verhandlungsparteien verabschiedete Abkommen, schreibt das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO). Die Suspendierung gilt bis am 14. August 2014.
Ausgesetzt wird das Verbot für Edelmetallgeschäfte mit staatlichen iranischen Stellen sowie die Meldepflichten für den Handel mit iranischen petrochemischen Gütern. Auch die Meldepflicht für den Transport von iranischem Rohöl und Erdölprodukten sowie mit solchen Geschäften zusammenhängende Versicherungen und Rückversicherungen gilt vorläufig nicht mehr.
Im Finanzbereich wurden die Schwellenwerte für die Melde- und Bewilligungspflichten für Geldtransfers von und an iranische Personen zeitlich befristet auf den zehnfachen Betrag erhöht.
Mehr Transparenz gegenüber Atom-Behörde
Am 24. November 2013 führten die Verhandlungen zwischen Iran und Deutschland, Frankreich, Grossbritannien, China, Russland sowie den USA in Genf zu einem Interimsabkommen, welches am 20. Januar 2014 in Kraft getreten ist. Iran verpflichtete sich, in den nächsten sechs Monaten Einschränkungen bei der Anreicherung von Uran umzusetzen und gegenüber der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEA) mehr Transparenz zu schaffen.
Die Verhandlungspartner stellten im Gegenzug in Aussicht, keine neuen UNO-, EU- oder US-Sanktionen zu ergreifen und gewisse Sanktionen zu suspendieren. Die EU beschloss am 20. Januar, ihren Teil der Vereinbarung zu erfüllen.
Der weitaus grösste Teil der internationalen Sanktionsmassnahmen gegenüber Iran bleibe in Kraft, hält das SECO fest. Dazu gehörten alle vom UNO-Sicherheitsrat erlassenen Sanktionsbestimmungen.