Der Bundesrat will Spartensender wie Radio Swiss Classic, Radio SRF Virus oder die Musikwelle nicht abschaffen. Er lehnt eine Motion der Fernmeldekommission des Nationalrats (KVF) mit dieser Forderung ab.
Nach Ansicht der KVF nach nehmen gewisse Radio-Spartensender keinen eigentlichen Service-public-Auftrag wahr und sollen daher eingestellt werden. Die dadurch realisierten Einsparungen müssten an die Gebührenzahler weitergegeben werden.
Der Bundesrat teilt diese Einschätzung nicht. In einer stark segmentierten Gesellschaft sei ein Teil des Publikums unter Umständen nur noch durch spezifische Angebote zu erreichen, schreibt er in seiner am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme. Diese Angebote erfüllten daher innerhalb des Service-public-Auftrages eine konkrete Funktion.
Der Bundesrat will die Konzessionierung von Zielgruppen- und Spartenprogrammen aber im Zusammenhang mit dem neuen Gesetzes über elektronische Medien und der Anpassung der heutigen SRG-Konzession überprüfen. Die SRG soll dabei auch in Zukunft die Möglichkeit haben, den Service-public-Auftrag wechselnden Publikumsbedürfnissen anpassen zu können.
Kein Open Content
Eine andere Motion der KVF aus dem Medienbereich lehnt der Bundesrat ebenfalls ab: Diese will die SRG verpflichten, ihre Eigenproduktionen privaten Medien zur Verfügung zu stellen. Damit will sie Marktverzerrungen verhindern. Zudem soll der Bevorteilung einzelner Privater ein Riegel geschoben werden. Der KVF ist insbesondere die Werbeallianz mit Ringier und der Swisscom ein Dorn im Auge.
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Der Bundesrat dagegen begrüsst «neue Formen der Zusammenarbeit der SRG mit andern Medienanbietern», wie er in seiner Stellungnahme festhält. Die Forderung der Motion geht seiner Ansicht nach zu weit. Er hat auch Zweifel, ob dadurch das System der schweizerischen elektronischen Medien gestärkt würde. Zudem sei die Nutzung von Inhalten der SRG in beschränktem Mass schon heute möglich.
Teilweise umsetzen will der Bundesrat aber eine weitere Motion: Die KVF verlangt damit unter anderem, dass die «2 + 2-Regel» aufgehoben wird. Diese verbietet, dass ein Unternehmen mehr als zwei Fernseh-Konzessionen und zwei Radio-Konzessionen erwerben kann.
Gemäss Bundesrat beeinträchtigen die vielfältige Kooperationsformen unter Veranstaltern die Wirkung der Regel ohnehin. Zudem verhindert der starre Mechanismus manch sinnvolle Entwicklung, wie es in der Stellungnahme heisst. Der Bundesrat ist daher bereit, diesen Auftrag umzusetzen.
Föderalistisch heikel
Die Forderung der KVF nach einer Vergrösserung der publizistischen Versorgungsgebiete hingegen lehnt der Bundesrat ab. Seiner Ansicht nach würde das zu einer aus föderalistischen Gründen heiklen Verringerung der Anzahl Versorgungsgebiete oder zu vermehrten Überschneidungen der Versorgungsgebiete führen.
Die Folge wäre ein wirtschaftlicher Konkurrenzkampf unter TV-Stationen, die Gebührenanteile erhalten. Für den Bundesrat hätte das eine Verteuerung der journalistische Abdeckung zur Folge, ohne dass kommerzielle Mehrerlöse gesichert wären.