Der Bundesrat will die Prostitution nicht verbieten. Die im Zusammenhang mit Prostitution und Menschenhandel entstehenden Probleme sollten aber nicht banalisiert werden, hält er in einem Bericht fest. Dieser nennt Massnahmen für den Umgang mit der Prostitution.
Bestellt hatte den Bericht der Nationalrat mit mehreren Postulaten. Verfasst wurde das 140-seitige Papier vom Bundesamt für Polizei fedpol. Mit einbezogen wurden Fachleute anderer Verwaltungsstellen sowie von ausserhalb, aber auch Ländervergleiche und Fachliteratur.
Erfahrungen aus dem Ausland zeigen laut dem Bericht, dass ein Verbot oder eine Liberalisierung alleine negative Begleiterscheinungen für die Prostituierten und auch die Gesellschaft nicht steuern können. Ergänzende Massnahmen würden mehr Erfolg versprechen.
Entwicklungen zu beurteilen, ist allerdings schwierig, weil keine Zahlen zur Verfügung stehen, weder zur Prostitution noch zum Menschenhandel mit dem Zweck, Menschen sexuell auszubeuten.
Der Bericht pocht denn auch auf Studien, um die Datenlage zu verbessern. Ebenso sollen Frauen und Männer, die sich prostituieren, besseren Zugang zur Gesundheitsvorsorge haben. Weiter braucht es laut dem Bericht Gesetzesbestimmungen für den Schutz von Prostituierten. Diese sollen das Phänomen zumindest nicht fördern.
Weiter empfehlen die Autoren des Berichts, Massnahmen zu prüfen, um Missbrauche in der Prostitution und den Menschenhandel zu bekämpfen. Für die meisten aufgelisteten Massnahmen sind die Kantone zuständig.