Der deutsche Bundespräsident Christian Wulff gerät wegen des Darlehens für sein Haus immer stärker unter Druck. Staatsrechtler warfen ihm vor, er habe als niedersächsischer Ministerpräsident durch die Annahme eines zinsverbilligten Kredits gesetzeswidrig gehandelt.
Der Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim bewertete unabhängig von den Antworten Wulffs an den Landtag das Darlehen allein als einen Gesetzesverstoss. Die Annahme von verbilligten Krediten sei vom niedersächsischen Ministergesetz und dem dazugehörigen Erlass untersagt.
„Ein Bezug zum Amt ist beim Darlehen von Frau Geerkens aus meiner Sicht gegeben“, sagte Arnim der Zeitung „Die Welt“. Nach einer von der Zeitung zitierten Bundesbank-Statistik kosteten Wohnungsbaukredite im Oktober 2008 über fünf Prozent Zinsen, Wulff hatte sein Darlehen zu vier Prozent erhalten.
Zudem gilt es als ungewöhnlich, Wohnungskredite ohne Grundbucheintrag als Sicherheit zu vergeben. „Wenn es keine Sicherheiten gab – zum Beispiel einen Grundbucheintrag – und Herr Wulff also zu den genannten Konditionen gar keinen Kredit bei einer Bank bekommen hätte, muss man einen Verstoss bejahen“, sagte auch der Verfassungsrechtler Ulrich Battis. Der Bezug des Kredits zu seinem Amt müsse allerdings genau geprüft werden.
Arnim sieht dies wegen der Teilnahme von Egon Geerkens an Dienstreisen des Ministers als gegeben an. Wulff argumentierte nach wie vor, der Kredit sei von Frau Edith Geerkens gewährt und aus ihrem Konto gezahlt worden.
Wulff verneint Fehlverhalten
Geerkens sagte laut „Spiegel“, er habe selbst die Verhandlungen mit Wulff über den Kredit geführt und zudem Zugriff auf das Konto seiner Frau. Zudem sei die Rückzahlung des Darlehens im Jahr 2010 auf ein Konto geflossen, das beiden Eheleuten gehöre.
Am Donnerstag hatte der Bundespräsident erklärt, er bedaure, dass er im Landtag den Privatkredit nicht erwähnt habe. Es tue ihm leid, dass ein falscher Eindruck entstanden sei. Den Vorwurf eines inhaltlichen Fehlverhaltens wies er zurück.