Der Schweizerische Fischereiverband (SFV) erhöht den Druck auf Bund und Kantone. Sollten die Kantone ihrer Pflicht zur Sanierung von Fliessgewässern unterhalb von Wasserentnahmestellen bis Ende Jahr nicht nachkommen, droht der Verband mit rechtlichen Schritten.
Der Druck müsse erhöht werden, damit die Kantone nach 20 Jahren die Wasserfassungen „endlich“ sanieren, erklärte SFV-Präsident Roland Seiler am Dienstag vor den Medien. Unterhalb von Kraftwerken oder Wasserentnahmestellen müsse es genügend Wasser haben. Ansonsten würden Fische sterben und die Biodiversität beschädigt.
Als rechtliche Möglichkeiten fasst der Verband eine Klage auf Tierquälerei, sowie die Beschlagnahmung der durch den Stromverkauf unrechtmässig erzielten Gewinne ins Auge. Seiler verglich diese Praktiken mit dem Drogenhandel.
Das Gewässerschutzgesetz verlangt, dass Fliessgewässer unterhalb von Entnahmestellen bis Ende 2012 soweit saniert werden müssen, wie es wirtschaftlich tragbar ist. Das Parlament verlängerte die anfänglich bis 2007 gesetzte Frist bereits um fünf Jahre.
Gemäss einer Umfrage des Bundesamts für Umwelt (BAFU) sind per Ende 2011 rund zwei Drittel der als sanierungspflichtig eingestuften Entnahmestellen – 511 an der Zahl – noch nicht saniert. Zehn Kantone rechneten damit, die Frist einhalten zu können. Der Bund leistet auf Wunsch Hilfe bei der Umsetzung der Sanierungen. Eingreifen kann er nicht, weil die Wasserhoheit bei den Kantonen liegt.