Der Kanton Basel-Stadt soll den Kauf von neuen Elektrofahrzeugen für den Berufsverkehr mit jeweils 3000 Franken subventionieren. Eine Motion mit dieser Forderung und weitere Vorstösse zur Förderung der Elektromobilität überwies der Grosse Rat klar an die Regierung. Im Januar waren bereits Steuerrabatte für Käufer von Elektromobilen beschlossen worden.
Der Grosse Rat hat ein Herz für Käufer und Nutzer von Elektrofahrzeugen – zumindest für diejenigen, die zu den Pionieren gehören: Der Anspruch auf eine Einmalvergütung von 3000 Franken beim Kauf soll gemäss Motionstext befristet sein; er soll aufgehoben werden, sobald der Marktanteil fünf Prozent erreicht. Der Vorstoss verlangt zudem flankierende Massnahmen.
Die Motion eingereicht hatte Grossrat Heiner Vischer von der LDP. Sie trägt Unterschriften aus linken und rechten Fraktionen. Entsprechend wurde sie mit 61 gegen 32 Stimmen klar unterstützt.
200 öffentlich zugängliche Ladestationen
Mit 49 gegen 44 Stimmen überwiesen wurde eine Motion von Thomas Grossenbacher (Grünes Bündnis) und Stephan Luethi-Brüderlin (SP) für 200 öffentlich zugängliche E-Ladestationen: Aus einem Rahmenkredit sollen die konkreten Standorte je nach Nachfrage finanziert werden. Für Strom und Parkzeit werden übliche Preise vorgeschlagen, mit der Zeit auch eine Investitions-Amortisation.
Primär auf Schnell-Ladestationen zielt ferner eine Motion von GLP-Grossrat Aeneas Wanner, die mit 65 gegen 23 Stimmen überwiesen wurde. Sie verlangt eine Gesetzesgrundlage samt Regelung der Kostendeckung. Gefordert wird eine Rechtsbasis auch für «eine ausreichende Zahl von elektrifizierten Parkplätzen».
Steuerrabatte für E-Mobil-Käufer
Im Januar hatte der Grosse Rat im Rahmen der Revision des Motorfahrzeugsteuergesetztes bereits Steuervergünstigungen für Käufer von Elektrofahrzeugen beschlossen. Ein entsprechender Antrag war von der SP eingereicht worden. Als Kaufanreiz soll ein befristeter zusätzlicher Steuerrabatt für Elektrofahrzeuge in der Höhe von 50 Prozent gewährt werden – befristet auf höchstens zehn Jahre oder solange der Marktanteil von Elektrofahrzeugen unter 5 Prozent liegt.