«Der Islam strebt nach der Macht»

Wochenthema «Angst vor dem Islam»: Soll der Islam als Landeskirche anerkannt werden? Nein, findet der baselstädtische EDU-Präsident Roland Herzig-Berg im Gastkommentar. Die Leitkultur in der Schweiz sei eine christlich-abendländische. Verschiedene Bestrebungen sind im Gange, islamische Glaubensgemeinschaften staatlich anzuerkennen. Die Aleviten, eine gemässigte islamische Gemeinschaft, haben die «kleine» Anerkennung bereits erhalten. Die Verfassung des Kantons Basel-Stadt […]

«Tag der offenen Moschee» in der Mahmud Moschee in Zürich (2009). Gemäss EDU-Präsident Roland Herzig-Berg stimmt dieser Aushang nicht.

Wochenthema «Angst vor dem Islam»: Soll der Islam als Landeskirche anerkannt werden? Nein, findet der baselstädtische EDU-Präsident Roland Herzig-Berg im Gastkommentar. Die Leitkultur in der Schweiz sei eine christlich-abendländische.

Verschiedene Bestrebungen sind im Gange, islamische Glaubensgemeinschaften staatlich anzuerkennen. Die Aleviten, eine gemässigte islamische Gemeinschaft, haben die «kleine» Anerkennung bereits erhalten. Die Verfassung des Kantons Basel-Stadt sieht vor, dass jede Religionsgemeinschaft auch die öffentlichrechtliche Anerkennung beantragen kann. Diesen Status haben bisher nur die christlichen Landeskirchen und die israelitische Gemeinde.

Im Blog «Speaker’s Corner» publiziert die TagesWoche unter anderem Gastkommentare von Leserinnen und Lesern. Dieser Text stammt von Roland Herzig-Berg. Er ist Präsident der EDU Basel-Stadt und alt Grossrat.


Nicht zufällig kämpfen Muslime um die völlige Gleichstellung. Denn der Islam strebt wesensmässig nach der Macht im Staat – die Scharia soll Gesetz werden. Dies wird aber ausgeblendet und stattdessen argumentiert man mit Religionsfreiheit, Nicht-Diskriminierung und staatlicher Neutralität. Leider durchschauen dies die wenigsten unserer Professoren, Journalisten und Politiker. Das Volk ist aber feinfühliger.

Es hat in der Abstimmung vom 29. November 2009 den Bau von Minaretten, dem Symbol für den Machtanspruch des Islams, verboten. Damit wurde nicht die Religionsfreiheit verletzt, wie gerne behauptet wird. Denn die Religionsfreiheit ist ein individuelles Recht, seine Weltanschauung frei zu wählen und zu bekennen (Art. 15 unserer Bundesverfassung). Sie gibt nicht einem Kollektiv einen Machtanspruch im Staat.

Man muss sich im weiteren bewusst werden, dass ein Staat gar nicht weltanschaulich neutral sein kann. Er braucht für den Zusammenhalt bestimmte Werte. Er kann sich aber gegenüber anderen Weltanschauungen tolerant verhalten. Leider ist beim Islam das Gegenteil der Fall. Er fordert brutal, dass Nicht-Moslems bekämpft werden (z.B. in seinem heiligen Buch, dem Koran, in Sure 9, Vers 29). Juden und Christen sind hingegen von Jesus persönlich dazu aufgefordert, ihre Feinde zu lieben (Matthäusevangelium 5, 44).

Ich spreche mich deshalb für eine christlich-abendländische Leitkultur in unserem Staat aus und lehne den Islam als Landeskirche ab.

Lesen Sie mehr zum Thema in der Wochenausgabe der TagesWoche, ab sofort auf Papier oder in der App der TagesWoche.

Nächster Artikel