«Der Kanton soll das Schlamassel selbst bereinigen»

Der abtretende Baselbieter Finanzdirektor Adrian Ballmer hält nichts von der Finanzierung des Umbaus der Basellandschaftlichen Pensionskasse (BLPK) durch den Kanton. Der grünliberale Regierungsratskandidat Gerhard Schafroth vertritt eine andere Sichtweise. Dank eines strengeren BVG müssen die Kantone ihre Pensionskassen sanieren. Das trifft nicht nur den Kanton Baselland, sondern auch seine Gemeinden, deren Angestellten ebenfalls bei der […]

Die Baselbieter Finanzdirektion ist gegen die Gemeindeinitiative betreffend die Ausfinanzierung der Basellandschaftlichen Pensionskasse.

Der abtretende Baselbieter Finanzdirektor Adrian Ballmer hält nichts von der Finanzierung des Umbaus der Basellandschaftlichen Pensionskasse (BLPK) durch den Kanton. Der grünliberale Regierungsratskandidat Gerhard Schafroth vertritt eine andere Sichtweise.

Dank eines strengeren BVG müssen die Kantone ihre Pensionskassen sanieren. Das trifft nicht nur den Kanton Baselland, sondern auch seine Gemeinden, deren Angestellten ebenfalls bei der BLPK versichert sind. Bezahlen müssen dabei die Steuerzahler im Kanton und den Gemeinden. Viele Gemeinden bringt das an den Rand des finanziellen Ruins.

  1. Die von Finanzdirektor Ballmer und der BLPK vorgeschlagene Vollkapitalisierung mit Gesamtkosten von insgesamt rund 4,5 Milliarden Franken, d.h. 10 Steuerprozente über 40 Jahre, zur Finanzierung der Vorsorge des öffentlichen Personals hat in einer Volksabstimmung meines Erachtens keine Chance.
  2. Basel-Stadt wählt deshalb eine viel günstigere Variante und geht Richtung Teilkapitalisierung. Ebenso Bern, welches Voll- und Teilkapitalisierung gleichwertig aufbereitet hat. Der Kanton Zug marschiert ohnehin Richtung Teilkapitalisierung.

  3. Die neue Staatsgarantie nach BVG 72f Abs. 2 bringt für den Kanton keine wesentliche Haftungserweiterung, da er als weitaus grösster Arbeitgeber ohnehin in der Pflicht steht und der Kanton realistischer Weise praktisch keinen der angeschlossenen Arbeitgeber (Gemeinden, Kirchen, Spitex, usw.) in Konkurs gehen lassen kann.

  4. Es besteht überhaupt kein Zeitdruck in dieser Vorlage, der Wechsel von der gesetzlich automatischen Teilkapitalisierung zur Vollkapitalisierung kann in den nächsten 40 Jahren jederzeit vollzogen werden. Basel-Stadt saniert deshalb ohne Stress voraussichtlich per 1.1.2015.

  5. Die Gemeinde-Initiative ist Ausdruck einer ausgeprägten Solidarität der G16-Gemeinden. Sie selber können ihren Sanierungsteil der BLPK viel besser tragen als die übrigen, eher finanzschwächeren Gemeinden. Die Übertragung der ganzen Sanierungslast an den Kanton ist deshalb nichts anderes als ein zusätzlicher Finanzausgleich der finanzstarken an die finanzschwachen Gemeinden (wie A. Ballmer richtig bemerkte). Ohne diesen Ausgleich hätten viele Landgemeinden in den nächsten 40 Jahren ein kaum lösbares Finanzproblem.

  6. Der Kanton ist eine Solidargemeinschaft. Die Steuerzahler in Kanton und Gemeinden sind ja die gleichen. Da ist es doch wirklich sinnvoll, dass der Kanton das unter seiner Verantwortlichkeit – teils durch Fehlinvestitionen der BLPK eingebrockte – Pensionskassen-Schlamassel selber bereinigt.

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