Der Solothurner Steuergesetzrevision droht ein Schiffbruch

Das Solothurner Kantonsparlament hat am Dienstag die Beratung über die Teilrevision des kantonalen Steuergesetzes in Angriff genommen. Ob die Vorlage am Mittwoch überhaupt auch im Detail behandelt wird, ist nach der Eintretensdebatte noch keineswegs sicher.

Das Solothurner Kantonsparlament hat am Dienstag die Beratung über die Teilrevision des kantonalen Steuergesetzes in Angriff genommen. Ob die Vorlage am Mittwoch überhaupt auch im Detail behandelt wird, ist nach der Eintretensdebatte noch keineswegs sicher.

Die Vermischung von Anpassungen an das Bundesrecht und Änderungen am kantonalen Steuerrecht sowie die «verdeckten Steuererhöhungen» wurde nicht von allen Fraktionen gleichermassen goutiert. SVP und Grüne drohten mit der Rückweisung der Vorlage an die Regierung.

Bei der Teilrevision geht es um die Pauschalbesteuerung, die Besteuerung der Lotteriegewinne, die Verjährungsfristen im Steuerstrafrecht und die Besteuerung von Kapitalleistungen aus der Vorsorge. Als umstrittenster Punkt der Vorlage erweist sich die steuerliche Gleichstellung der verheirateten Eltern mit Kindern gegenüber Konkubinatspaaren beziehungsweise Alleinerziehenden mit Kindern.

Der Kanton Solothurn löst dies mit einem Sozialabzug von 7000 Franken für Alleinerziehende. Damit soll die bisherige Besteuerung zum Splittingtarif ersetzt werden. Allein dies bringt der Kantonskasse Mehreinnahmen von 2,7 Millionen Franken.

Weitere 900’000 Franken jährlich soll die Staatskasse durch Änderungen bei der Berechnung der Vermögenssteuer einnehmen. Insgesamt könnte der Kanton nach Inkrafttreten der Gesetzesrevision mit Mehreinnahmen von 3,5 Millionen Franken pro Jahr rechnen.

Unheilige Allianz von SVP und Linken möglich

Es wäre besser gewesen, wenn die Anpassungen an das Bundesrecht und die kantonalen Gesetzesänderungen separat vorgelegt worden wären, sagte Colette Adam im Namen der SVP. Sie kündigte an, dass ihre Fraktion die Vorlage zurückweisen und zwei Vorlagen verlangen werde. Dabei sollen die kantonalen Änderungen am Steuergesetz kostenmässig neutral ausfallen.

Auch die Grünen können mit der Sammelvorlage der Regierung nicht viel anfangen und bevorzugen vier Einzelvorlagen. Mehr als einen Pferdefuss bei dieser Teilrevision werde seine Fraktion nicht akzeptierten, sagte Felix Wettstein mit Blick auf die Detailberatung.

Die Grünen, und mit ihnen die SP, wollen vor allem die vorgeschlagenen Steuermehreinnahmen bei den Eineltern-Familien bekämpfen. Die Grünen würden sich ebenfalls überlegen, die Vorlage zurückzuweisen.

Die anderen Fraktionen waren weniger kritisch. Eintreten wurde dann stillschweigend beschlossen. Wie sich die Fraktionen angesichts von vielen, teilweise in letzter Minute eingereichten Anträgen bei der Detailberatung vom Donnerstag verhalten werden und ob es überhaupt dazu kommen soll, besprechen die Fraktionen am Dienstagnachmittag.

Finanzdirektor Roland Heim (CVP) verteidigte den Umfang der Vorlage. In der Vernehmlassung sei dieses Vorgehen von den Parteien vollumfänglich akzeptiert worden. Auch die jetzt kritisierten Vorschläge seien bei der Vernehmlassung grösstenteils gutgeheissen worden.

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