Der Ständerat stimmt künftig elektronisch ab. Am Donnerstag änderte er mit 27 zu 17 Stimmen sein Geschäftsreglement. Heute beschliesst der Ständerat per Handerheben und zählt die Stimmen von Hand aus. Wann die Neuerung eingeführt wird, entscheidet das Ständeratsbüro.
Mit der von This Jenny (SVP/GL) beantragten Änderung wollte der Rat Diskussionen über nicht korrekt ermittelte Stimmenzahlen ein Ende machen. Spekulationen über Zählpannen in der kleinen Kammer waren immer wieder ein Thema, zuletzt am Dienstag im Zusammenhang mit der Freigabe des Geldes für den Kauf der Gripen-Kampfjets.
Ratspräsident Filippo Lombardi (CVP/TI) stellte dazu klar, dass aus den anhand der Stimmenzahlen errechneten unterschiedlichen Zahlen von Anwesenden nicht der Schluss gezogen werden dürfe, dass falsch gezählt worden sei.
Die Fülle an Möglichkeiten beim Stimmverhalten könne ein elektronisches System nicht vermindern, sagte Lombardi. Man könne zum Beispiel an seinem Platz sitzen, aber weder Ja noch Nein noch für Enthaltung stimmen.
„Glaubwürdigkeit leidet“
Veröffentlicht werden im Ständerat nicht alle Abstimmungsresultate, sondern nur jene von Gesamt- und Schlussabstimmungen. Wer wie gestimmt hat, wird sodann bei Vorlagen ersichtlich sein, für deren Annahme gemäss Verfassung die Mehrheit der Ratsmitglieder zustimmen muss sowie wenn mindestens zehn Standesvertreter eine Publikation verlangen.
Mehrere Votanten sagten, sie hätten genug davon, dass der Ständerat wegen des Auszählens der Stimmen vorgeführt und lächerlich gemacht werde. „Letzlich leidet mit jedem Fehler die Glaubwürdigkeit und die Würde des Ständerates“, sagte Urs Schwaller (CVP/FR), der den Wechsel des Abstimmungssystems ohne Überzeugung unterstützte.
Roland Eberle (SVP/TG) gab zu bedenken, dass die Transparenz nicht zu besseren Ergebnissen führe, aber die Neugier stille und mehr Parteidisziplin zur Folge habe. Das ergebe weniger Gestaltungsmöglichkeiten zwischen den Parteilinien.
Eine Minderheit der Staatspolitischen Kommission (SPK) hätte sämtliche Abstimmungsresultate veröffentlichen wollen. „Das Thema wird von den Medien bewirtschaftet, und wenn wir nicht volle Transparenz schaffen, wird es weiter bewirtschaftet“, begründete dies Verena Diener (GLP/ZH).
Abstimmung zweimal wiederholt
Die Mehrheit bevorzugte indes die Politik der kleinen Schritte. Der Antrag der Minderheit wurde mit 24 zu 18 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt. Ironie des Schicksals: Das Resultat stand erst nach zweimaliger Wiederholung der Abstimmung und Auszählung fest.
Zwei Auszählfehler im vergangenen Dezember hatten der Diskussion über die Einführung eines elektronischen Abstimmungssystems neuen Schub verliehen: Die kleine Kammer hatte über ein Importverbot für Reptilienhäute aus tierquälerischer Produktion zu befinden.
Die Internetplattform Politnetz filmte die Abstimmung und deckte auf, dass der Vorstoss nicht abgelehnt, sondern angenommen worden war. Bei der Wiederholung der Abstimmung zeigten die Filmaufnahmen erneut ein anderes Ergebnis als von den Stimmenzählern ermittelt. Immerhin stand aber fest, dass der Vorstoss abgelehnt wurde.
Gegen Regelung im Parlamentsgesetz
Nichts wissen wollte der Ständerat von einer Regelung der Abstimmungen im Parlamentsgesetz. Er lehnte zwei parlamentarische Initiativen aus dem Nationalrat ab, die elektronische Abstimmungen, Anzeigetafeln für die Ergebnisse und publizierte Namenslisten mit Stimmverhalten im Parlamentsgesetz festschreiben wollten.
Das System für die elektronische Abstimmung in der kleinen Kammer muss nach Auskunft der Parlamentsdienste nun evaluiert werden. Bei der Renovation des Ständeratssaales wurden indes bereits Vorkehrungen für ein elektronisches System getroffen. Der Nationalrat stimmt seit 1994 elektronisch ab.