Der Ständerat will die Trauzeugen nicht abschaffen

Wer in der Schweiz zivil heiratet, muss weiterhin zwei Trauzeugen oder -zeuginnen auf das Standesamt mitnehmen. Während der Nationalrat das Trauzeugen-Obligatorium abschaffen wollte, will der Ständerat es behalten. Er lehnte den entsprechenden Vorstoss ab.

Wer in der Schweiz heiratet, muss weiterhin zwei Trauzeugen oder -zeuginnen auf das Zivilstandsamt mitnehmen. Das hat der Ständerat entschieden. (Symbolbild) (Bild: sda)

Wer in der Schweiz zivil heiratet, muss weiterhin zwei Trauzeugen oder -zeuginnen auf das Standesamt mitnehmen. Während der Nationalrat das Trauzeugen-Obligatorium abschaffen wollte, will der Ständerat es behalten. Er lehnte den entsprechenden Vorstoss ab.

Die kleine Kammer behandelte am Donnerstag eine Motion von Ständerates Andrea Caroni (FDP/AR) mit dem Titel «Unbürokratisches Jawort». Diese enthielt zwei Punkte: die Abschaffung der Pflicht, mit Trauzeugen zu heiraten und die Abschaffung der Wartefrist von zehn Tagen nach dem Ende des Ehevorbereitungsverfahrens.

Wartefrist soll abgeschafft werden

Der Nationalrat hatte dem Vorstoss mit 98 zu 86 Stimmen zugestimmt. Der Ständerat folgte ihm nun aber nur bei der Abschaffung der Wartefrist. Diese sei im Verkündungsverfahren begründet, das 2000 abgeschafft worden sei, sagte Caroni namens der Rechtskommission. Auch im Partnerschaftsgesetz gebe es keine solche Frist.

Ganz anders beurteilte der Rat die Frage des Trauzeugen-Obligatoriums: Vor allem bürgerliche Mitglieder der kleinen Kammer wollten sie beibehalten und den betreffenden Punkt der zweiteiligen Motion ablehnen. Sie unterstützten einen Antrag von Beat Rieder (CVP/VS) mit 25 zu 15 Stimmen.

Der Walliser hatte das Obligatorium verteidigt: «Ich habe Trauzeugen nicht als unnötige Bürokratie erlebt, sondern als Freunde, die mich begleitet haben», berichtete er den Ratskollegen und -kolleginnen. Weltweit am unbürokratischsten geheiratet werde in Las Vegas. Und dort sei ein Zeuge Pflicht.

Unterstützung erhielt er von Stefan Engler (CVP/GR): Einen Notstand an Trauzeugen gebe es nicht. «Die Bürokratie-Gründe sind Scheingründe.» Er wolle nicht mit einem Entscheid, die Trauung zu erleichtern, die Ehe schwächen.

«Escort-Trauzeugen»

Motionär Andrea Caroni dagegen sagte, die Anregung eines langjährigen Zivilstandsbeamten habe ihn veranlasst, den Vorstoss einzureichen. Wolle ein Paar heiraten, könne aber die gewünschten Zeugen aus Termingründen nicht dabeihaben, komme es vor, dass es auf dem Amt «Escort-Trauzeugen» miete, für 50 Franken die Stunde.

Trauzeugen hätten keine rechtliche Funktion mehr. Auch im Partnerschaftsgesetz würden keine Trauzeugen verlangt, und in Deutschland oder Österreich seien sie nicht Pflicht. Ausgeschlossen hätte die Motion die Trauzeugen aber nicht: Paare, die das wollten, hätten weiterhin mit Trauzeugen auf dem Amt erscheinen können.

An Caronis Seite stellte sich Daniel Jositsch (SP/ZH). Da die Motion nun einmal vorliege, biete sie Gelegenheit zum Deregulieren, wandte er sich an die gegenüberliegende Ratshälfte. «Jetzt können Sie einmal etwas Überflüssiges streichen.»

Auch Justizministerin Simonetta Sommaruga unterstützte die Motion. Diese nehme niemandem etwas weg. Wer weiterhin mit Trauzeugen und -zeuginnen auf dem Zivilstandsamt wolle, könne das tun, sagte sie.

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