Desertion soll kein Asylgrund mehr sein

Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK) hat in der Detailberatung zur Asylgesetzrevision erste Entscheide getroffen. So will sie wie der Ständerat Dienstverweigerung und Desertion allein nicht mehr als Asylgründe gelten lassen.

Asylsuchende im Asylempfangs- und Verfahrenszentrum in Chiasso (Archiv) (Bild: sda)

Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK) hat in der Detailberatung zur Asylgesetzrevision erste Entscheide getroffen. So will sie wie der Ständerat Dienstverweigerung und Desertion allein nicht mehr als Asylgründe gelten lassen.

Mit 16 zu 8 Stimmen sprach sich die SPK mit einer kleinen Änderung für die vom Ständerat beschlossene Definition des Flüchtlingsbegriffs aus, wie die Parlamentsdienste am Freitag in einem Communiqué mitteilten.

Die Kommission nahm mit 16 zu 7 Stimmen auch einen Antrag an, wonach Asylgesuche abgeschrieben werden, wenn der Gesuchsteller den Behörden während mehr als 20 Tagen nicht zur Verfügung steht. Der oder die Betroffene soll ein neues Gesuch frühestens nach drei Jahren einreichen dürfen.

Gefolgt ist die SPK mit 15 zu 7 Stimmen auch dem Vorschlag des Bundesrats, dass auf Schweizer Botschaften in Zukunft keine Asylgesuche mehr gestellt werden können. Diesem Vorschlag hat der Ständerat bereits letzten Dezember zugestimmt.

Die Detailberatung der Gesetzesvorlage wird an den nächsten Kommissionssitzungen fortgesetzt. Die SPK muss sich bei der Beratung insbesondere auch über 45 von der SVP Anfang Woche angekündigte Änderungsanträge beugen.

Keine Debatte zu Bürgerrechtsgesetz

Ebenfalls wegen eines Entscheides der SPK kann der Nationalrat nicht wie geplant in der kommenden Session über die Revision des Bürgerrechtsgesetzes befinden. Grund dafür ist, dass sich in der Kommission nach den Wahlen die Verhältnisse geändert haben.

In alter Zusammensetzung hatte die Kommission ihrem Rat empfohlen, auf die Beratungen über die Voraussetzungen für die Einbürgerung gar nicht erst einzutreten. In neuer Zusammensetzung lehnt die Kommission die Revision des Bürgerrechtsgesetzes nun nicht mehr grundsätzlich ab.

Taugliche Grundlage

Die Mehrheit sehe im Entwurf des Bundesrates eine taugliche Beratungsgrundlage, um die heute schweizweit sehr uneinheitlichen Einbürgerungsverfahren zu harmonisieren und die Voraussetzungen für eine Einbürgerung zu präzisieren, heisst es in der Mitteilung.

Weil die Zeit nicht mehr reichte, um die Vorlage durchzuberaten, wird sich der Nationalrat in der kommenden Session nicht damit befassen können.

Mit der Revision sollen nicht zuletzt die Verfahren harmonisiert werden: Die Zeit, die ein Ausländer vor dem Einbürgerungsgesuch in einer Gemeinde respektive in einem Kanton gelebt haben muss, soll schweizweit maximal drei Jahre betragen. Heute variieren die Fristen je nach Kanton zwischen 2 und 12 Jahren.

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