Mehr als 50 Designerdrogen sind seit dem 1. Dezember illegal. Die Substanzen werden im Internet unter anderem als Badesalze oder Dünger gehandelt. Die Schweiz will mit dem Verbot nicht zuletzt verhindern, dass sie zum Umschlagplatz für Designerdrogen wird.
Herstellung, Handel und Anwendung der 52 Einzelsubstanzen und sieben Verbindungsklassen sind neu illegal und unterstehen dem Betäubungsmittelgesetz. Dies teilten das Eidg. Departement des Innern (EDI) und das Heilmittelinstitut Swissmedic am Dienstag mit. Eine entsprechende Verordnungsänderung trat Anfang Monat in Kraft. Polizei und Zoll können die Designerdrogen sofort beschlagnahmen.
„Bei den Substanzen handelt es sich beispielsweise um Produkte, die im Internet als Badesalze, Dünger oder Forschungschemikalien gehandelt werden“, sagte Hans-Beat Jenny von Swissmedic auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Jenny leitet bei Swissmedic den Bereich Bewilligungen.
Die Substanzen, die in der Liste mit chemischen Bezeichnungen wie Naphthylpyrovalerone oder Phenyacetylindoleone geführt werden, haben laut Jenny ganz unterschiedliche Wirkungen: Die einen wirken halluzinogen, andere aufputschend, euphorisierend oder narkotisierend. „Der Wildwuchs macht diese Drogen besonders gefährlich“, sagte Jenny.
Schweiz schliesst zu Nachbarländern auf
Hinter dem Handel mit diesen Substanzen stehen laut Swissmedic nicht etwa kleine Tüftler, sondern die organisierte Kriminalität. Einen Hinweis auf das Ausmass geben die Mengen, die im Zolltransit entdeckt werden.
Gemäss Hans-Beat Jenny handelte es sich allein in den letzten Monaten um Sendungen von Hunderten von Kilogramm. Pro Sendung entspricht dies einem geschätzten Verkaufserlös im zweistelligen Millionenbereich.
Mit dem Inkraftsetzen des revidierten Betäubungsmittelgesetzes und den entsprechenden Verordnungen auf den 1. Juli 2011 hatte der Bundesrat die Grundlage dafür geschaffen, die Designerdrogen der Kontrolle zu unterstellen. Swissmedic will nun neu auf dem Markt auftretende Substanzen jeweils möglichst schnell und mehrmals pro Jahr in das sogenannte „Verzeichnis e“ aufnehmen.
Damit bewegt sich die Schweiz „im Gleichtakt mit den umliegenden Ländern“, wie das EDI in der Mitteilung festhält. Somit drohe sie nicht, wegen fehlender Regelungen „zum Umschlagplatz für Designerdrogen zu werden“.