Deutlich mildere Strafe für Baselbieter Ex-Landrat

Der Baselbieter Ex-Landrat, der 2004 auf seine Tochter geschossen hatte, wird deutlich milder bestraft: Das Kantonsgericht hat ihn zu achteinhalb statt wie noch das Strafgericht zu 14 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.

Die zweite Instanz hat die Strafe des Ex-Landrats abgemildert (Symbolbild) (Bild: sda)

Der Baselbieter Ex-Landrat, der 2004 auf seine Tochter geschossen hatte, wird deutlich milder bestraft: Das Kantonsgericht hat ihn zu achteinhalb statt wie noch das Strafgericht zu 14 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.

Das Kantonsgericht in Liestal sprach den heute 54-jährigen Mann am Donnerstag der versuchten vorsätzlichen Tötung, der Gefährdung des Lebens, der Körperverletzung und weiterer Delikte schuldig. Das Strafgericht hatte den Mann 2010 dagegen im Hauptpunkt noch wegen mehrfachen Mordversuchs verurteilt.

Freigesprochen wurde der Ex-SD-Landrat zudem auch vom Kantonsgericht vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs und der Vergewaltigung. Wie der Gerichtspräsident in der dreistündigen mündlichen Urteilsbegründung sagte, gibt es in den Aussagen der Tochter Mängel, Ungereimtheiten und Widersprüche: Ihre Anzeige sei zu Unrecht erfolgt.

Im Hauptpunkt wich das Kantonsgericht indes erheblich von der Einschätzung des Strafgerichts ab. So sah es die besondere Skrupellosigkeit und weitere Qualifikationen, die bei einem Mordversuch vorausgesetzt werden, als nicht gegeben.

Auf Tochter geschossen

Der frühere SD-Landrat hatte am 25. April 2004 in Muttenz BL auf seine Tochter und deren Freund geschossen. Die Tochter wurde mittelschwer verletzt. Hintergrund war ein Familiendrama. Dieses hatte sich daran entzündet, dass die Tochter einen Freund hatte und auszog, und war später eskaliert.

Anders als das Strafgericht befand nun das Kantonsgericht, dass der Mann unter dem Konflikt gelitten hatte. Am Tag, als die Schüsse fielen, sei er nicht mit Tötungsabsicht zur Wohnung seiner Tochter gegangen. Sondern er habe sie wegen ihrer Anzeige wegen der Sexualdelikte zur Rede stellen wollen.

Als sein Plan aber schief lief, seien bei dem Angeklagten die „Sicherungen durchgebrannt“ und er habe geschossen, sagte der Präsident unter anderem. Dabei habe er in Kauf genommen, dass er mit den Schüssen die Tochter treffen könnte, und bei deren Freund sei es ihm gleichgültig gewesen.

Dies sei ein Eventualvorsatz, befand das Gericht. Das Verschulden sei schwer, und an Reue und Einsicht sei bei dem Angeklagten zwar „nicht gar nichts da“, doch es könne ihm auch nicht stark zugute gehalten werden.

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