Die Baselbieter Stimmberechtigten wollen keine neue Strassen-Tangente im Südwesten von Basel: Sie haben bei der Verkehrsnetz-Planung für das Gebiet (ELBA) die von Regierung und bürgerlicher Parlamentsmehrheit befürwortete Ausbau-Variante mit 60,76 Prozent Nein-Stimmen verworfen.
Die Stimmbeteiligung lag bei knapp 22,5 Prozent. Der Landratsbeschluss zur Entwicklungsplanung Leimental-Birseck-Allschwil (ELBA) scheiterte mit 25’364 zu 16’384 Stimmen. Verworfen wurden damit Anpassungen des Kantonalen Richtplans sowie ein Kredit von 11,2 Millionen Franken für die weitere Planung der ELBA-Stossrichtung «Ausbau».
Gegen den Parlamentsbeschluss hatten SP, Grüne, GLP sowie Umwelt- und andere Organisationen das Referendum ergriffen. Ihr Widerstand richtete sich gegen eine in der Ausbau-Variante vorgesehene stadtnahe Strassen-Tangente und die geschätzten Kosten von 1,8 Milliarden Franken. Sie bevorzugen die ELBA-Variante «Umbau» ohne Tangente und mit Kosten von 800 Millionen.
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Das Nein fiel deutlich aus. Alle fünf Bezirke des Kantons lehnten die Vorlage ab, und von den Gemeinden sagten nur gerade das direkt betroffene Allschwil, seine Nachbargemeinde Schönenbuch und Wintersingen im Oberbaselbiet Ja. Aus Allschwil stammte bereits eine Initiative für eine Umfahrung der Gemeinde, die im März von den Baselbieter Stimmberechtigten klar gutgeheissen wurde.
Ja zu Beschaffungsinitiative und FEB-Gegenvorschlag
Angenommen mit 30’345 zu 10’368 Stimmen wurde sodann eine Initiative, die Massnahmen gegen Schwarzarbeit und Lohndumping auch bei öffentlichen Beschaffungen gesetzlich verankert. Lanciert worden war das Begehren von den Sozialpartnern im Baugewerbe, für welches solche Regelungen bereits in Kraft sind. Regierung und Landrat befürworteten die Initiative.
Mit 31’282 zu 8180 Stimmen scheiterte dagegen eine Initiative der FDP zur familienergänzenden Kinderbetreuung (FEB). Angenommen wurde aber mit 23’597 zu 15’903 Stimmen ein FEB-Gesetz als Gegenvorschlag. Die Initiative sah Elternbeiträge, etwa mit Betreuungsgutscheinen, vor und beschränkte sich aufs Vorschulalter. Das Gesetz überlässt es den Gemeinden, ob sie Tagesstätten und Ähnliches oder direkt die Eltern unterstützen wollen, und schliesst auch das Primarschulalter ein.