Die Schweiz erhält eine klarere Verfassungsgrundlage für Spielbanken, Lotterien, Sportwetten und Geschicklichkeitsspiele. Die Stimmberechtigten haben am Sonntag den neuen Geldspiel-Artikel mit einem hohen Ja-Anteil von 87.04 Prozent gutgeheissen. Alle Stände sagten Ja.
Mit Ausnahme von Schwyz (78,28 Prozent) lagen die Ja-Anteile in allen Kantonen über 80 Prozent. Am stärksten war die Zustimmung im Kanton Waadt mit einem Ja-Anteil von 94,21 Prozent. Insgesamt sagten 1’914’844 Stimmberechtigte Ja. Nur 285’008 Stimmende legten ein Nein in die Urne.
Kantone sichern sich ihren Einfluss
Mit der völlig unbestrittenen Vorlage sichern sich die Kantone ihren Einfluss in Sachen Geldspielen. Zwar ist grundsätzlich der Bund zuständig für Geldspiele, insbesondere auch für Geschicklichkeitsspiele und Geldspiele im Internet.
Für alle Geldspiele, die nicht in Spielbanken (Casinos) angeboten werden – etwa Lotterien und Sportwetten -, sind aber die Kantone für Bewilligung und Beaufsichtigung zuständig. In der Verfassung ist neu auch verankert, dass die Reinerträge aus den Lotterien und Sportwetten vollumfänglich für gemeinnützige Zwecke verwendet werden müssen. Im Jahr 2010 wurden von den Landeslotterien 545 Millionen Franken für solche Aufgaben verwendet.
Für die Casinos dagegen ist wie heute ausschliesslich der Bund zuständig. Für den Betrieb einer Spielbank braucht es weiterhin eine Konzession des Bundes. Dieser darf wie heute auf den Bruttospielerträgen eine Spielbankenabgabe von höchstens 80 Prozent erheben. Die Erträge fliessen in die AHV und die IV. Im Jahr 2010 waren es 390 Millionen Franken.
Schlusspunkt unter Streit zwischen Bund und Kantonen
Die Annahme der Initiative setzt einen politischen Schlusspunkt unter ein Kompetenzgerangel zwischen Bund und Kantonen. Letztere hatten wegen des Streits um Tactilo- und Touchlot-Automaten befürchtet, dass der Bund den Lotterie-Gesellschaften einträgliche Geschäftsfelder entzieht. Zudem befürchteten sie die wachsende Konkurrenz durch Internet-Spiele.
Swisslos und Loterie romande reichten deshalb eine Volksinitiative ein, um ihre Zuständigkeit für Lotterien, Sportwetten und Geschicklichkeitsspiele zu festigen. Der Bundesrat nahm dieses Anliegen auf, stellte der Initiative aber einen klarer formulierten Gegenvorschlag gegenüber. Darauf zogen die Initianten ihr Begehren zurück.
Zur Umsetzung des Verfassungsartikels braucht es eine Gesetzesrevision. Der Bundesrat plant, das heutige Lotteriegesetz sowie das Spielbankengesetz in einem Geldspielgesetz zusammenzuführen.