Deutsche Bundesländer einigen sich auf zentrale Datei für V-Leute

Beim Einsatz von V-Leuten soll in Deutschland enger zusammengearbeitet werden. Darauf haben sich die Innenminister von Bund und Ländern nach den Pannen bei den Ermittlungen zu den NSU-Morden geeinigt.

Deutscher Innenminister Hans-Peter Friedrich (Archiv) (Bild: sda)

Beim Einsatz von V-Leuten soll in Deutschland enger zusammengearbeitet werden. Darauf haben sich die Innenminister von Bund und Ländern nach den Pannen bei den Ermittlungen zu den NSU-Morden geeinigt.

Wie der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius am Freitag in Hannover sagte, soll es eine zentrale V-Leute-Datei geben, allerdings ohne Nennung von Klarnamen.

Die Datei solle verhindern, dass mehrere V-Leute unterschiedlicher Dienste gleichzeitig tätig würden, sagte Pistorius nach der zweitägigen Innenministerkonferenz (IMK). Nach den Angaben des IMK-Vorsitzenden verständigten sich die Innenminister auch auf gemeinsame Standards in der Führung von V-Leuten.

Pistorius mahnte, nach den Vorgängen um den Nationalsozialistischen Untergrund (NSU), der über Jahre zehn Menschen ermordete, dürfe jetzt «kein Kompetenzgerangel zwischen Bund und Ländern entstehen».

Gesetzesänderung angekündigt

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich kündigte in Hannover eine Änderung des Verfassungsschutzgesetzes an, um den besseren Informationsaustausch zu regeln. Dabei solle wegen der Erfahrungen in der NSU-Mordserie auch die gegenwärtige Frist von zehn Jahren für die Aktenaufbewahrung verlängert werden.

Auf der Konferenz wurden auch Gegensätze vor allem zwischen Friedrich und den SPD-geführten Bundesländern deutlich. So lehnen mehrere SPD-Länder die von dem CSU-Politiker geforderte stärkere Videoüberwachung im öffentlichen Raum grundsätzlich ab. Einer verstärkten Überwachung von Bahnhöfen stimmten jedoch auch sie zu.

Auch Friedrichs Vorstoss, dem Bundesamt für Verfassungsschutz bei besonders schwerem Terrorismus-Verdacht eigene Ermittlungen zu erlauben zu Lasten der Länder, stiess auf massiven Widerspruch.

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