Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Gesetzesentwurf zum Euro-Rettungsschirm ESM verabschiedet. Der Schirm soll bereits im Juli wirksam werden und den Hilfsfonds EFSF ablösen. Zustimmen müssen bis Mitte Juni noch Bundestag und Bundesrat.
Der deutsche Anteil am ESM beträgt knapp 22 Mrd. Euro Bargeld und 168 Mrd. Euro an Garantien.In diesem Jahr wird bereits ein Anteil von 8,7 Mrd. Euro fällig. Das Geld soll per Nachtragshaushalt bereitgestellt werden, der kommende Woche vom Bundeskabinett verabschiedet wird.
Der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) soll nach bisherigen Plänen Notkredite von maximal 500 Mrd. Euro vergeben können. Noch im März wollen die Euro-Länder aber über eine mögliche Aufstockung entscheiden. Offiziell lehnt die deutsche Regierung dies ab. Der internationale Druck auf Berlin wächst aber.
Der Gesetzentwurf enthält laut der Kabinettsvorlage bewusst noch keine Formulierung zu den parlamentarischen Beteiligungsrechten. Es sei dem Bundestag überlassen, in einem parallel einzubringenden Gesetzentwurf die Beteiligungsrechte selbst zu formulieren, heisst es.
Für die Umsetzung des ESM-Vertrages in deutsches Recht reicht der christlich-liberalen Koalition in Bundestag und Bundesrat eine einfache Mehrheit. Das ESM-Finanzierungsgesetz wiederum ist nach Angaben der Koalition ein sogenanntes Einspruchsgesetz. Die Länderkammer kann es allenfalls verzögern. Im Bundesrat hat die Koalition keine Mehrheit. Für den Fiskalpakt dagegen ist jeweils eine Zweidrittelmehrheit nötig.