Deutsche Konsumentenschützer haben mit einer Klage zahlreiche Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen des Internetkonzerns Google vorerst zu Fall gebracht. Das Landgericht in Berlin erklärte am Dienstag insgesamt 25 Vertragsklauseln für rechtswidrig.
Die Bestimmungen seien zu unbestimmt formuliert oder die Rechte der Nutzer unzulässig eingeschränkt, teilte die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mit. Als Beispiel nannte der Verband, in der Datenschutzerklärung behalte sich Google unter anderem das Recht vor, «möglicherweise» gerätespezifische Informationen und Standortdaten zu erfassen oder «unter Umständen» personenbezogene Daten aus den verschiedenen Google-Diensten zu verknüpfen.
Für die Nutzer sei damit unklar geblieben, wozu sie ihre Zustimmung genau erteilen sollten, kritisierte der Konsumentenverband. Zudem hätten personenbezogene Daten auch ohne aktive Einwilligung erfasst, ausgewertet und weiterverarbeitet werden können.
Berufung angekündigt
«Das Urteil ist ein wichtiges Signal an die IT-Unternehmen», erklärte vzbv-Vorstand Gerd Billen. Sie müssten «in Sachen Datenschutz umdenken und deutsche Datenschutzbestimmungen und Verbraucherschutzvorschriften ernstnehmen».
Google kündigte an, Berufung gegen das Urteil einzulegen. «Wir sind davon überzeugt, dass unsere Nutzungsbedingungen und unsere Datenschutzerklärung im Einklang mit den entsprechenden Gesetzen sind», erklärte der Kommunikationschef von Google Nordeuropa, Kay Oberbeck.