Deutsche Nazi-Vergangenheit soll noch besser aufgearbeitet werden

Die Fraktionen im deutschen Bundestag fordern von der Bundesregierung bessere Möglichkeiten, den Umgang mit der nationalsozialistischen Vergangenheit im Nachkriegsdeutschland aufzuarbeiten. Dabei geht es vor allem um die Übernahme von NS-belasteten Personen in Ministerien und Behörden der Bundesrepublik.

Ein Überlebender gedenkt der Befreiung eines Konzentrationslagers in der Nähe von Berlin (Symbolbild) (Bild: sda)

Die Fraktionen im deutschen Bundestag fordern von der Bundesregierung bessere Möglichkeiten, den Umgang mit der nationalsozialistischen Vergangenheit im Nachkriegsdeutschland aufzuarbeiten. Dabei geht es vor allem um die Übernahme von NS-belasteten Personen in Ministerien und Behörden der Bundesrepublik.

In einer Antwort auf eine Anfrage der Linken argumentiert die deutsche Bundesregierung, an formalen Kriterien wie der Mitgliedschaft in der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) lasse sich nicht das Verhalten der betroffenen Personen während der NS-Zeit festmachen. Das müsse grundsätzlich am Einzelfall geprüft werden.

Grundsätzlich waren sich die Fraktionen am Donnerstag im Bundestag einig, dass die Bundesregierung diese Aufarbeitung besser fördern sollte. Dazu solle sie den Zugang zu einschlägigen Akten in den Ministerien und Behörden erleichtern. Meinungsunterschiede gibt es allerdings darüber, in welchem Umfang auch Geheimakten zu Forschungszwecken einsehbar sein sollen.

Vertreter der Linken und der Grünen kritisierten, dass die NS-Aufarbeitung im westlichen Nachkriegsdeutschland in einigen Fällen sehr lückenhaft gewesen sei. Vertreter der deutschen Christdemokraten, Sozialdemokraten und Liberalen hielten den Linken vor, den Eindruck zu erwecken, dass nur der Westen eine NS-Vergangenheit aufzuarbeiten habe.

Die Grünen verlangten von der deutschen Regierung unter anderem, Informationen zu Aktivitäten des Bundesnachrichtendienstes (BND) im Zusammenhang mit den NS-Verbrechern Adolf Eichmann und Klaus Barbie freizugeben. Dem Parlament lagen zu dem Thema ein gemeinsamer Antrag von CDU/CSU, SPD und FDP vor sowie zwei Anträge der Grünen und mehrere der Linksfraktion.

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