Liefern Pizzakuriere aus dem süddeutschen Raum in die Schweiz, müssen sie die Pizzas neuerdings beim Zoll anmelden. Mit dieser Massnahme will die Eidg. Zollverwaltung (EZV) Wettbewerbsverzerrungen vermeiden. Denn die deutschen Fast-Food-Anbieter sind um einiges billiger als Schweizer Konkurrenten.
Bisher seien gelegentliche Fast-Food-Lieferungen in Kleinmengen vom Zoll toleriert worden, sagte Walter Pavel, Sprecher des der EZV, auf Anfrage. Da die Lieferungen markant zugenommen hätten, habe dies zu einer Ungleichbehandlung der Schweizer Anbieter geführt.
Nur während Bürozeiten
Neu müssten grenzüberschreitende Lieferungen deshalb elektronisch angemeldet werden wie alle anderen Handelswaren, schreibt Pavel und bestätigt damit einen entsprechenden Artikel der Zeitung «Blick». Das Problem: Die Anträge werden nur während den Bürozeiten bearbeitet. Abends und am Wochenende, den Hauptlieferzeiten für Essenskuriere, bleiben die Schalter jedoch zu.
Um über das neue Regime zu informieren, schrieb die Schweizer Zollverwaltung mehreren süddeutschen Fast-Food-Häusern, die regelmässig in die Schweiz liefern und hierzulande auch Werbung machen, einen Brief.
Die Regelung ist jedoch für die gesamte Schweiz gültig, wie Roland Meier, Sprecher des Eidg. Finanzdepartements, auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda sagte. Ob die neue Massnahme für Lieferungen aus Frankreich und Italien bereits angewandt wird, konnte er nicht sagen.
Fast halb so teuer
Die Zeitung «Blick» vergleicht die Preise für eine Pizza Margherita im süddeutschen Bad Säckingen mit den Preisen in den nur einige Kilometer entfernten Aargauer Ortschaften Rheinfelden und Frick.
Demnach kostet die deutsche Pizza durchschnittlich zwischen 8 und 9.20 Franken, während in der Schweiz für dieselbe Pizza zwischen 13.50 und 15 Franken bezahlt werden muss. Für andere Produkte wie etwa Spaghetti Carbonara betrage der Preisunterschied sogar bis zu zehn Franken, so die Zeitung.