Die deutsche Regierung hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Männern und Frauen beschlossen. «Das ist ein ganz wichtiges Gesetz für die Schliessung der Lohnlücke», sagte Familienministerin Manuela Schwesig am Mittwoch in Berlin.
Kern ist nach Angaben des Bundesfamilienministeriums die Einführung eines individuellen Auskunftsanspruches: Arbeitgeber mit mehr als 200 Beschäftigten müssen künftig ihren Beschäftigten auf Anfrage erläutern, nach welchen Kriterien sie bezahlt werden.
Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten müssen zudem regelmässig über den Stand der Gleichstellung und der Entgeltgleichheit berichten.
21 Prozent weniger Lohn
Frauen verdienen in Deutschland im Durchschnitt 21 Prozent weniger als Männer. Selbst wenn herausgerechnet wird, dass sie häufiger in Teilzeit arbeiten, seltener Führungsposten übernehmen und eher in geringer bezahlten Berufen tätig sein, verbleibt noch immer eine Lohnlücke von durchschnittlich sieben Prozent. «Die Politik ist verpflichtet, dagegen etwas zu tun», sagte Ministerin Schwesig.
Der Auskunftsanspruch betrifft nach Angaben des Ministeriums 14 Millionen Arbeitnehmer – Männer und Frauen gleichermassen. Damit werde die Unternehmenskultur verändert, sagte Schwesig.
Für sie ist das Gesetz nach der Einführung der Quote für Frauen in den Aufsichtsräten ein weiterer Schritt hin zu mehr Gerechtigkeit in der Gesellschaft. Gegner bei Christdemokraten und Arbeitgebern befürchten vor allem einen hohen bürokratischen Aufwand.
Arbeitgeber-Präsident Ingo Kramer etwa kritisierte das Vorhaben als bürokratisch. Das Ziel, bessere Karrierechancen für Frauen zu schaffen, werde nicht erreicht.
Langer Streit
Die grosse Koalition hatte sich nach langem Streit im Oktober grundsätzlich auf ein Gesetz zur Lohngerechtigkeit verständigt. Die Unionsfraktion im Bundestag leistete aber weiter Widerstand, so dass Schwesig den Entwurf nicht wie ursprünglich geplant im Dezember ins Kabinett einbringen konnte.
Die Ministerin sagte, sie hoffe nun auf eine zügige Verabschiedung durch den Bundestag. Allerdings könnte die Union im parlamentarischen Verfahren noch auf Änderungen dringen.