In Deutschland soll das zuständige Bundesamt in Zukunft auch in die Mobiltelefone von Asylbewerbern schauen dürfen, um deren Identität festzustellen. Die Regierung verabschiedete am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) soll Handys, Tablets und Laptops auswerten können, wenn Personen ohne Ausweisdokumente unterwegs sind. Die Ausländerbehörden haben solche Möglichkeiten schon jetzt. Datenschützer haben allerdings Bedenken angemeldet.
Zudem sollen sogenannte Gefährder künftig leichter in Abschiebehaft genommen werden. Der Entwurf sieht einen Haftgrund für Ausländer vor, von denen «eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben Dritter oder bedeutende Rechtsgüter der inneren Sicherheit» ausgeht.
Des weiteren wird der Bewegungsspielraum ausreisepflichtiger Asylbewerber, die ihre Rückführung durch falsche Angaben oder durch Täuschung über ihre Identität verhindern, eingeengt. Künftig soll ihr Aufenthalt auf den Bezirk der Ausländerbehörde beschränkt werden können.
Der sogenannte Ausreisegewahrsam soll künftig nicht mehr nur für vier, sondern für zehn Tage möglich sein. Auf diese Weise sollen zum Beispiel Sammelabschiebungen einfacher möglich sein.
Die Massnahmen gehen überwiegend auf eine Vereinbarung zwischen Innenminister Thomas de Maizière und seinem Justizkollegen Heiko Maas als Reaktion auf den Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt zurück. Über die Auswertung von Handydaten durch das Bamf hatten sich unlängst Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder verständigt.