In Deutschland sollen Presseverlage das ausschliessliche Recht erhalten, ihre Erzeugnisse zu gewerblichen Zwecken im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Dies sieht der Entwurf für ein Leistungsschutzgesetz vor, den das Kabinett am Mittwoch beschlossen hat.
Der umstrittene Vorstoss richtet sich insbesondere gegen Suchmaschinen wie Google. Die christlich-liberale Koalition hatte ein solches Leistungsschutzrecht als Teil einer Reform des Urheberrechts bereits im Koalitionsvertrag 2009 angekündigt. Die Verlegerverbände haben die Umsetzung noch in dieser Wahlperiode gefordert.